Ungeregelte Beweisverwertungsverbote von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Ungeregelte Beweisverwertungsverbote“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Beweiserhebungsverbote und Beweisverwertungsverbote“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Ungeregelte Beweisverwertungsverbote
  • Theorien zur Einordnung
  • Fallgruppen unselbstständiger Beweisverwertungsverbote
  • Widerspruchslösung
  • Fallbeispiel: "Zum grünen Kakadu"
  • Falllösung: "Zum grünen Kakadu"

Quiz zum Vortrag

  1. Eine rechtswidrige Beweiserhebung führt nicht immer zu unverwertbarkeit des erlangten Beweismittels.
  2. Eine rechtswidrige Beweiserhebung führt immer zu einem Beweisverwertungsverbot.
  3. Eine rechtswidrige Beweiserhebung führt nie zu einem Beweisverwertungsverbot.
  4. Eine rechtswidrige Beweiserhebung führt nur dann zu einem Beweisverwertungsverbot, wenn dieses ausdrücklich normiert ist.
  1. Ein selbstständiges Beweisverwertungsverbot greift in den Fällen, in welchen die Intimsphäre betroffen ist (3-Sphären-Theorie).
  2. Ein selbstständiges Beweisverwertungsverbot greift in prinzipiell allen Fällen.
  3. Ein selbstständiges Beweisverwertungsverbot greift in den Fällen, in welchen die Privatsphäre betroffen ist (3-Sphären-Theorie).
  4. Ein selbstständiges Beweisverwertungsverbot greift in den Fällen, in denen neben dem Beschuldigten ein Dritterbetroffen ist.
  1. Nach der Widerspruchslösung darf ein rechtswidrig erhobener Beweis verwertet werden, wenn der Betroffene dem nicht widerspricht.
  2. Nach der Widerspruchslösung darf ein rechtswidrig erhobener Beweis verwertet werden, wenn ein Beteiligter dem nicht widerspricht.
  3. Nach der Widerspruchslösung muss das Gericht vor einer eventuellen Verwertung erörtern, ob die Verwertung im Widerspruch zum Sinn und Zweck der Norm, die die Beweiserhebung ursprünglich untersagt hat, steht. Dies ist nicht immer der Fall.
  4. Nach der Widerspruchslösung darf ein rechtswidrig erhobener Beweis nie verwertet werden. Dies würde dem Rechtsstaatsprinzip und der Norm, welche die Beweiserhebung in erster Linie verboten hat, in jedem Fall widersprechen.

Dozent des Vortrages Ungeregelte Beweisverwertungsverbote

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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