Schuld: Die Überschreitung der Notwehr (Notwehrexzess) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Schuld: Die Überschreitung der Notwehr (Notwehrexzess)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Das vollendete Begehungsdelikt“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Überschreitung der Notwehr
  • § 33 StGB Notwehrexzess
  • Wiederholung Notwehrprovokation
  • Folgen der absichtlichen Notwehrprovokation für den Notwehrexzess
  • Der extensive Notwehrexzess
  • Asthenischer Affekt
  • Bewusster Notwehrexzess
  • Das Problem des Putativnotwehrexzess
  • Fallbeispiel: Junge, komm bald wieder!
  • Falllösung: Junge, komm bald wieder!

Quiz zum Vortrag

  1. Verwirrung
  2. Wut
  3. Neugier
  4. Hass
  1. Der Täter handelt nicht zum Zeitpunkt des Vorliegens einer Notwehrlage aus asthenischen Affekten, sondern vorher oder nachher. Er überschreitet also die zeitlichen Grenzen der Notwehr.
  2. Der Täter überschreitet die Grenzen der Notwehr, indem er eine über den Verteidigungs- oder Rettungswillen hinaus reichende Handlung vornimmt. Er überschreitet also die Grenzen der Notwehr subjektiv.
  3. Der Täter überschreitet die Grenzen der Notwehr für einen so kurzen Zeitlichen Moment, dass dieser aus kriminalpolitischer Sicht vernachlässigbar ist.
  4. Der Täter wendet nicht das relativ mildeste Mittel an.
  1. Der Täter handelt rechtsmissbräuchlich. Er hat selbst die Legalität verlassen und ist daher selbst Angreifer. Es wäre daher unbillig, ihm ein Notwehrrecht zuzugestehen.
  2. Der Täter schränkt sein Notwehrrecht selbst ein. Er handelt nicht, um sich zu verteidigen (Verteidigungswille), sondern, um den Angriff des Gegenübers hervorzurufen. Das Notwehrrecht steht ihm mangels subjektiven Elements nicht zu.
  3. Der Täter will unter Ausnutzung des Notwehrrechts handeln, irrt sich aber über das Vorliegen aller relevanten Voraussetzungen. Er ist daher höchstens gemäß § 17 StGB bei Vermeidbarkeit entschuldigt.
  4. Der Absichtsprovokateur handelt mit so großer Schuld, dass die Unrechtsminderung ausgeschlossen ist. Die Tatbestandsverwirklichung indiziert die Rechtswidirgkeit. Die Vermutung kann nicht widerlegt werden.

Dozent des Vortrages Schuld: Die Überschreitung der Notwehr (Notwehrexzess)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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