Übereignung unter Eigentumsvorbehalt (§§ 929 S.1, 158 I BGB) von RA Mario Kraatz

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Übereignung unter Eigentumsvorbehalt (§§ 929 S.1, 158 I BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Mobiliarsachenrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Übereignung unter Eigentumsvorbehalt
  • Die Einigung
  • Der Eigentumsvorbehalt
  • Sonderformen des Eigentumsvorbehalts
  • Kollision verlängerter EV und Globalzession
  • Bedingungszusammenhang
  • Fallbeispiel: Was du heute kannst besorgen…
  • Lösung

Quiz zum Vortrag

  1. Zukünftiges, ungewisses Ereignis.
  2. Zukünftiges, gewisses Ereignis.
  3. Nachträgliches gewisses Ereignis.
  4. Plötzlich eintretendes, ungewisses Ereignis.
  1. Vertrag ist bis zum Bedingungseintritt schwebend unwirksam.
  2. Vertrag ist bis zum Bedingungseintritt unwirksam.
  3. Vertrag ist bis zum Bedingungseintritt nichtig.
  4. Vertrag ist bis zum Bedingungseintritt sittenwidrig.
  1. § 449 BGB
  2. § 929 BGB
  3. § 158 BGB
  4. § 433 BGB
  1. Vollständige Zahlung des Kaufpreises.
  2. Übergabe der Kaufsache.
  3. Übereignung der Kaufsache.
  4. Abnahme der Kaufsache.
  1. Eigentumsvorbehalt bei Übergabe vereinbart/ erkennbar.
  2. Eigentumsvorbehaltsvereinbarung muss Schriftformerfordernis einhalten.
  3. Zwischen Veräußerer und Erwerber muss ein Besitzmittlungsverhältnis bestehen.
  4. Eigentumsvorbehalt muss notariell beurkundet sein.
  1. Verkürzter Eigentumsvorbehalt.
  2. Verlängerter Eigentumsvorbehalt.
  3. Nachgeschaltete Eigentumsvorbehalt.
  4. Weitergeleitete Eigentumsvorbehalt.
  1. Sog. Vorausabtretungsklauseln bzgl. des Kaufpreises.
  2. Sog. Generalabtretungsklauseln bzgl. des Kaufpreises.
  3. Sog. Nachfolgeabtretungsklauseln bzgl. des Kaufpreises.
  4. Sog. Abfindungsklauseln bzgl. des Kaufpreises.
  1. Prioritätsprinzip.
  2. Spezialitätsprinzip.
  3. Publizitätsprinzip.
  4. Bestimmtheitsprinzip.

Dozent des Vortrages Übereignung unter Eigentumsvorbehalt (§§ 929 S.1, 158 I BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0