Strafverfahrensmaximen von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Strafverfahrensmaximen“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Einführung und Aufbau StPO sowie Strafverfahrensmaximen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Anklagegrundsatz und Offizialprinzip
  • Nr. 234 RiStBV
  • Das Legalitätsprinzip, § 152 II StPO
  • Untersuchungsgrundsatz, §§ 155 II, 160 II, 244 II StPO
  • Grundsatz der Öffentlichkeit
  • Fallbeispiel: Wöchentliche Würfelrunde
  • Falllösung: Wöchentliche Würfelrunde

Quiz zum Vortrag

  1. § 160 II StPO
  2. § 150 GVG
  3. § 151 StPO
  4. § 152 StPO
  1. Die Staatsanwaltschaft
  2. Der Kläger
  3. Das Gericht
  4. Die Polizei
  1. § 152 I StPO
  2. § 152 II StPO
  3. § 150 StPO
  4. § 160 StPO
  1. Nein, nach dem Anklagegrundsatz muss die Staatsanwaltschaft vorher Anklage erheben.
  2. Ja, das Gericht darf bei Kenntniserlangung einer Straftat tätig werden.
  1. Durch das Privatklagverfahren nach §§ 374 ff. StPO
  2. Durch die Kronzeugenregelung nach § 46b StGB
  3. Durch die Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO
  4. Durch die Einstellung des Verfahrens nach § 153 a StPO
  1. 3 Wochen
  2. 5 Wochen
  3. 10 Tage
  4. 3 Monate
  1. Nein, nach dem Grundsatz ,,in dubio pro reo" müssen sich vernünftige Zweifel zugunsten des Angeklagten auswirken.
  2. Ja, Zweifel sind unschädlich und der Angeklagte darf schuldig gesprochen werden.
  3. Es muss im Einzelfall entschieden werden, dabei ist entscheidend wie groß die Zweifel sind.
  4. Das Gericht kann den Angeklagten schuldig sprechen wenn es nicht jeder theoretisch denkbaren Sachverhaltskonstellation nachgegeangen ist, für deren tatsächliches Vorliegen es aber nach Durchführung der Hauptverhandlung gar keinen Anlass gegeben hat.

Dozent des Vortrages Strafverfahrensmaximen

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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