Täterbezogene Mordmerkmale (1. und 3. Gruppe) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Täterbezogene Mordmerkmale (1. und 3. Gruppe)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Täterbezogene Mordmerkmale
  • Täterbezogene Mordmerkmale der ersten Gruppe
  • Mordlust
  • Befriedigung des Geschlechtstriebs
  • Habgier
  • Sonstige niedrige Beweggründe
  • Täterbezogene Mordmerkmale der dritten Gruppe
  • Fallbeispiel: Der Unfall
  • Lösung Fallbeispiel

Quiz zum Vortrag

  1. Sie sind besondere persönliche Merkmale i.S.d. § 28 II StGB, sodass eine mögliche Akzessorietätslockerung in Betracht kommen kann, wenn man den Mord als Qualifikationstatbestand des Totschlags betrachtet
  2. Sie müssen im subjektiven Tatbestand geprüft werden, nicht aber im obj. Tatbestand
  3. Es handelt sich nicht um besondere persönliche Merkmale i.S.d. § 28, weshalb eine mögliche Akzessorietätslockerung von vornherein nicht in Betracht kommt
  4. Sie müssen nur im objektiven Tatbestand geprüft werden
  5. Sie müssen sowohl im objektiven, als auch im subjektiven Tatbestand geprüft werden
  1. Das Vorliegen weiterer Motive neben der Habgier hindert das Vorliegen eines Habgiermordes nicht, solange in einem Motivbündel das Motiv der Habgier prägend und bewusstseinsdominant ist
  2. Es können neben der Habgier keine weiteren Motive vorliegen, sonst scheidet ein Mord aus Habgier aus
  3. Es können lediglich andere täterbezogene Mordmerkmale vorliegen, beim Vorliegen anderer tatbezogener Merkmale scheidet ein Mord aus Habgier aus
  4. Es können lediglich weitere tatbezogene Merkmale vorliegen, ansonsten scheidet ein Mord aus Habgier aus
  1. Die h.M. bejaht trotzdem die Möglichkeit habgierigen Handelns, da es nicht darauf ankommen könne, ob der Täter eine Gewinnerzielungsabsicht habe oder lediglich Aufwendungen vermeiden wolle
  2. Die h.M. lehnt die Möglichkeit habgierigen Handelns aufgrund des Wortlautarguments ab
  3. Habgier ist danach lediglich auf Vorteile bezogen und lehnt die Möglichkeit deswegen ab
  4. Habgier ist danach lediglich auf materielle Güter bezogen und lehnt die Möglichkeit deswegen ab
  1. Motive, die sittlich und moralisch auf tiefster Stufe stehen und somit besonders verachtenswert sind
  2. Beweggründe, die von einem durchschnittlich intelligenten Menschen nicht nachvollzogen werden können
  3. Motive, die sich lediglich als verwerflich darstellt
  4. Motive, die von keiner anderen Gruppe der Mordmerkmale erfasst werden
  1. Nach Maßstäben der bundesdeutschen Rechtsgemeinschaft
  2. Nach Maßstäben eines vernünftig denkenden Menschen
  3. Nach Maßstäben, die für alle offensichtlich nachvollziehbar sind
  4. Nach den Maßstäben, der jeweiligen fremdländischen soziokulturellen Anschauung
  5. Nach Maßstäben eines unparteiischen Vermittlers

Dozent des Vortrages Täterbezogene Mordmerkmale (1. und 3. Gruppe)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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