Schwerer Raub (§ 250 II StGB) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Schwerer Raub (§ 250 II StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Schwerer Raub § 250 II StGB
  • Fallbeispiel: Ungeladene Pistole
  • Definition: Bandenbegriff
  • Schwere körperliche Misshandlung
  • Fallbeispiel: Gefährliches Schuhwerk
  • Fallbeispiel: Lösung

Quiz zum Vortrag

  1. Im Gegensatz zu § 250 I StGB muss der Täter zur Erfüllung des Tatbestandes aus § 250 II StGB die Waffe/ das gefährliche Werkzeug nicht nur beisichführen, sondern er muss das Tatmittel tatsächlich verwenden.
  2. Die Tat nach § 250 II StGB hat einen höheren Strafrahmen (Strafschärfung).
  3. Nur die Tat nach § 250 II StGB ist als "schwerer" Raub zu qualifizieren.
  4. Nur die Tat nach § 250 I StGB kann im minder schweren Fall begangen werden. Für § 250 II StGB ist kein minder schwerer Fall vorgesehen.
  1. Der Täter selbst.
  2. Erforderlich ist nur, dass sich Waffen im Bandenbesitz befinden.
  3. Die Waffe muss örtlich im Zusammenhang mit der Bande stehen.
  4. Ein Beteiligter an der Tatausführung.
  1. Wenn die körperliche Misshandlung mit schweren Folgen für die Gesundheit verbunden ist.
  2. Wenn der Eintritt einer schweren Folge i.S.d. § 226 StGB oder einer schweren Gesundheitsschädigung i.S.d. § 239 Abs. 3 Nr. 2 StGB möglich ist.
  3. Wenn die körperliche Misshandlung mit erheblichen Schmerzen verbunden ist.
  4. Wenn eine schwere Folge i.S.d. § 226 StGB oder einer schweren Gesundheitsschädigung i.S.d. § 239 Abs. 3 Nr. 2 StGB tatsächlich durch die körperliche Misshandlung eintritt.

Dozent des Vortrages Schwerer Raub (§ 250 II StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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