Falsche Versicherung an Eides statt (§ 156 StGB) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Falsche Versicherung an Eides statt (§ 156 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die falsche Versicherung an Eides Statt
  • Prüfungsschema
  • Abschlussfall: Das Bankkonto
  • Falllösung: Das Bankkonto

Quiz zum Vortrag

  1. Die Erforderlichkeit des § 156 StGB ergibt sich aus der Bedeutung der eidesstattlichen Versicherung als Mittel zur Glaubhaftmachung in vielen Verfahrensarten an Stelle eines Eides.
  2. Die Erforderlichkeit ergibt sich aus der Verfahrenserleichterung für die Gerichte.
  3. Die Erforderlichkeit ergibt sich aus der Bedeutung der eidesstattlichen Versicherung als Druckmittel des Richters.
  4. Es gibt an sich keine Erforderlichkeit. Die Norm wurde aber zeitlich vor § 154 StGB geschaffen. Sie besteht daher noch fort.
  1. Es gibt mittelbare Beschränkung dadurch, dass nicht jeder Prozessbeteiligte eidesstattliche Versicherungen abgeben kann, so insbesondere nicht der Beschuldigte im Strafverfahren.
  2. Es gibt eine ausdrückliche Beschränkung auf Strafverfahren.
  3. Es gibt eine ausdrückliche Beschränkung auf Zivilverfahren.
  4. Es gibt eine ausdrückliche Beschränkung auf Prozessbeteiligte.
  1. Vollendet ist § 156 StGB mit dem Gelangen der Versicherung in Machtbereich der Behörde, an die sie gerichtet war!
  2. Vollendet ist § 156 StGB mit Beginn der Aussage.
  3. Vollendet ist § 156 StGB mit Ende der Vernehmung.
  4. Vollendet ist § 156 StGB mit Verurteilung des Angeklagten.

Dozent des Vortrages Falsche Versicherung an Eides statt (§ 156 StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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