Abgrenzung zwischen Betrug (Dreiecksbetrug) und Diebstahl von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Abgrenzung zwischen Betrug (Dreiecksbetrug) und Diebstahl “ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Besonderer Teil 2: Straftaten gegen das Vermögen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Abgrenzung zwischen Betrug und Diebstahl
  • Fallbeispiele
  • Dreiecksbetrug
  • Prozessbetrug
  • Fallbeispiel: Sammelgarage
  • Falllösung

Quiz zum Vortrag

  1. Die Taten stehen in einem Exklusivitätsverhältnis.
  2. Die Taten können in Tateinheit begangen werden.
  3. Beim Trickdiebstahl liegt eine Konsumtion vor.
  4. Die Taten schließen sich auf Tatbestandsebene aus.
  1. Wenn Getäuschter und Verfügender personenidentisch sind und der Vermögensschaden bei einem Dritten, dem Vermögensinhaber, eintritt.
  2. Wenn Getäuschter und Vermögensinhaber personenidentisch sind und ein Dritter die Vermögensverfügung vornimmt.
  3. Wenn ein Dritter getäuscht wird und der Vermögensinhaber aufgrund dessen verfügt.
  4. Wenn drei Personen beteiligt sind, unabhängig von einer Personenidentität.
  1. Dass der Verfügende normativ „im Lager“ des Vermögensträgers steht, d.h. es muss eine gewisse Obhutsbeziehung zu dem Vermögen bestehen.
  2. Dass der Verfügende rechtlich zur Vornahme der Vermögensverfügung ermächtigt war.
  3. Dass zu dem geschädigten Vermögen eine irgendwie geartete Nähebeziehung bestehen.
  4. Dass der Verfügende vom Vermögensträgers angestellt worden ist, d.h. es muss Arbeitsverhältnis zwischen den Personen bestehen, wobei das Arbeitsverhältnis nicht den Umgang mit dem Vermögen des Arbeitgebers umfassen muss.
  1. Das Verfügungsbewusstsein des Opfers.
  2. Die Freiwilligkeit hinter der Übertragung des Tatobjektes.
  3. Die Unmittelbarkeit des Schadenseintritts.
  4. Der Art und Umfang des geistigen Kontakts zwischen Täter und Opfer.
  5. Das Tatobjekt.

Dozent des Vortrages Abgrenzung zwischen Betrug (Dreiecksbetrug) und Diebstahl

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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