Grundlagen, Handlungseinheit und Handlungsmehrheit von Dr. jur. Dennis Federico Otte

Über den Vortrag

Der Vortrag „Grundlagen, Handlungseinheit und Handlungsmehrheit“ von Dr. jur. Dennis Federico Otte ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Allgemeiner Teil 2: Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Rücktritt, Irrtumslehre und Konkurrenzen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Grundlagen und Kriterien zur Handlungseinheit
  • Handlungseinheit als Grundlage für Tateinheit
  • Formen und Wirkungen der Tateinheit
  • Fallbeispiel: Der rüpelhafte Dieb
  • Falllösung: Der rüpelhafte Dieb

Quiz zum Vortrag

  1. Mehrere Strafgesetze (oder dasselbe Strafgesetz mehrmals) werden durch dieselbe Handlung verletzt.
  2. Mehrere Strafgesetze werden durch denselben Täter verletzt
  3. Mehrere Strafgesetze (oder dasselbe Strafgesetz mehrmals) werden durch mehrere Handlungen verletzt.
  4. Im deutschen Strafrecht wird immer nur auf eine Strafe erkannt
  1. Wenn eine Willensbetätigung des Täters zu einer oder mehreren Gesetztesverletzungen führt
  2. Wenn durch mehrere Handlungen in unmittelbarer zeitlicher Abfolge zueinander mehrere Gesetze verletzt werden
  3. Wenn ein Tatbestand mehrere Handlungen auf natürliche Art und Weise verknüpft
  4. Wenn der Täter ein Dauerdelikt verwirklicht
  1. Ja, weil sie vom Tatbestand des Raubes zu einer Einheit zusammengefasst werden
  2. Nur wenn sie in unmittelbarer zeitlicher Abfolge zueinander begangen werden, sodass beide Nötigungs- und Wegnahmehandlungen als einheitlicher Lebenssachverhalt erscheinen
  3. Nein, da sie nicht durch dieselbe Handlung im natürlichen Sinn begangen worden sind
  4. Ja der Raub bildet eine sog. "Klammerwirkung"

Dozent des Vortrages Grundlagen, Handlungseinheit und Handlungsmehrheit

Dr. jur. Dennis Federico Otte

Dr. jur. Dennis Federico Otte

RA Dr. Dennis Federico Otte hat sein Studium der Rechtswissenschaft in Mailand, Konstanz, Berlin und Bologna absolviert. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Hoffmann-Holland für Strafrecht und Kriminologie der FU Berlin unterrichtete er, neben seiner Promotion im Strafprozessrecht, regelmäßig Studenten und bereitete diese gezielt auf das Staatsexamen vor. Seit 2018 ist RA Dr. Otte als Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht in Berlin tätig.

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