Zulässigkeit der Revision von RA Wolfgang Bohnen

Über den Vortrag

Der Vortrag „Zulässigkeit der Revision“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafprozessrecht 2. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Vor- und Nachteile von Berufung und Revision
  • Zulässigkeit der Revision
  • Statthaftigkeit
  • Zulässigkeit der Einlegung

Quiz zum Vortrag

  1. Die Revision wird als unbegründet verworfen.
  2. Das Urteil des..vom.. und die dem Urteil zugrunde liegenden Feststellungen werden aufgehoben und die Sache wird an eine andere Kammer des... zurückgewiesen.
  3. Das Urteil des..vom.. und die dem Urteil zugrunde liegenden Feststellungen werden aufgehoben. Der Angeklagte wird freigesprochen.
  4. Das Urteil des..vom.. und die dem Urteil zugrunde liegenden Feststellungen werden aufgehoben. Das Verfahren wird eingestellt.
  1. Das Revisionsgericht ist an Tatsachenfeststellungen im Urteil gebunden.
  2. Das Revisionsgericht ist keine Tatsacheninstanz.
  3. Das Revisionsgericht ist eine Rechtsinstanz
  4. Das Revisionsgericht ist eine Tatsacheninstanz.
  5. Das Revisionsgericht ist an Tatsachenfeststellungen im Urteil nicht gebunden.
  1. Gegen alle Urteile, die nicht selbst Revisionsurteile sind.
  2. Nur gegen Berufungsurteile.
  3. Nur gegen Berufungsurteile und LG-Urteile.
  4. Gegen alle Urteile, die nicht Berufungsurteile sind.
  1. Auf die Entscheidungsform die gewählt hätte werden müssen, also das Urteil. Statthaft ist somit Revision oder ggf. Berufung.
  2. Auf die gewählte Entscheidungsform, also die Beschwerde. Statthaft ist somit die Beschwerde.
  3. Statthaft ist dann immer Beschwerde und Revision bzw. ggf Berufung.
  4. Es kommt darauf an, ob es evident ist, dass die Entscheidungsform falsch gewählt wurde.
  1. Das Einlegen eines unbestimmten Rechtsmittels.
  2. Der Wechsel von der Revision in die Berufung.
  3. Der Wechsel von der Berufung in die Revision innerhalb der Frist von § 345 StPO.
  4. Die Beschwerde.
  5. Ein nochmaliger Wechsel zwischen Berufung und Revision.
  1. Bis zum Ablauf der Revisionseinlegungsfrist.
  2. Bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist..
  3. Das ist überhaupt nicht möglich.
  4. Bis zum Eingang der Revision beim Revisionsgericht.
  1. Bei der Beschwerde.
  2. Bei der Berufung.
  3. Bei der Revision.
  4. Bei einem Einspruch gegen einen Strafbefehl.
  1. Nur wenn der angegriffene Teil losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt überprüfbar ist.
  2. Nur wenn das Gesetz ausnahmsweise eine Beschränkung zulässt.
  3. Eine Beschränkung ist nie möglich.
  4. Nur wenn auch die Beschränkung innerhalb der Rechtsmittelfrist erfolgt.
  1. Dazu, dass das Rechtsmittel als unbeschränkt eingelegt gilt.
  2. Dazu, dass das Rechtsmittel insgesamt als unzulässig verworfen wird.
  3. Dazu, dass das Rechtsmittel als unbegründet verworfen wird.
  4. Dazu, dass der hypothetische Wille einer zulässigen Beshränkung desjenigen ermittelt wird, der das Rechtsmittel eingelegt hat.
  1. Eine Rechtsmittelbeschränkung auf die Rechtsfolgen.
  2. Eine Rechtsmittelbeschränkung auf eine von mehreren in Tatmehrheit zueinander stehende Taten.
  3. Eine Rechtsmittelbeschränkung nur auf den Schuldspruch.
  4. Eine Rechtsmittelbeschränkung auf eine von mehreren in Tateinheit zueinander stehende Taten.
  1. Nur die Revision.
  2. Die Berufung und die Revision.
  3. Die Beschwerde, die Berufung und die Revision.
  4. Berufung und Beschwerde.
  1. Keins
  2. Die Revision
  3. Die Sprungrevision
  4. Die Anschlussberufung
  1. Ja
  2. Nein
  3. Nur die Berufung
  4. Nur die Revision
  1. Die Revision wir als Berufung behandelt.
  2. Die Berufung wird als Revision behandelt.
  3. Es findet erst die Berufung und dann die Revision statt.
  4. Es findet erst die Revision und dann die Berufung statt.
  1. Nach zulässig eingelegter Berufung hat der rechtsmittelberechtigte Angeklagte nicht mehr die Möglichkeit Revision einzulegen.
  2. Im Jugendstrafrecht gibt es keine Rechtsmittel.
  3. Im Jugendstrafrecht sind keine Beschränkungen möglich.
  4. Es gibt keine Besonderheiten.
  1. Schriftlich
  2. Per Telefax
  3. Per Computerfax
  4. Per E-Mail
  5. Per Telefon
  1. Das Rechtsmittel kann nicht als unzulässig verworfen werden, soweit nicht sicher feststeht, dass das Rechtsmittel nicht rechtzeitig eingegangen ist.
  2. Es gilt der in dubio pro reo Grundsatz.
  3. Das Rechtsmittel wird als unzulässig verworfen.
  4. Der Rechtsmittelführer wird gebeten einen Wiedereinsetzungsantrag zu stellen.
  1. Eigenes Verschulden.
  2. Kanzleiverschulden.
  3. Anwaltsverschulden.
  4. Verschulden von Postboten.

Dozent des Vortrages Zulässigkeit der Revision

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... einzige Zeuge Z aus, er habe nicht genau gesehen, dass der Angekl. Kowalski die Tat begangen habe. In den Urteilsgründen steht als Sachverhaltsfeststellung, dass Kowalski ...

... nur erfolgreich angefochten werden, wenn bei der Vernehmung des Zeugen Z ein Verfahrensfehler unterlaufen ist oder die Beweiswürdigung an Rechtsfehlern leidet. Das hier gegebene falsche Ergebnis führte ...

... einverstanden ist und man sich Chancen ausrechnet, bei einer erneuten Beweisaufnahme ein anderes Ergebnis zu erlangen oder wenn die materiell-rechtliche Würdigung falsch war oder wenn der Berufungsführer eine andere RF anstrebt. Es ...

... auf Richtigkeit zu überprüfen. Mit der Sachrüge kann lediglich geprüft werden, ob diese Entscheidungen vorgenommen wurden, im schriftlichen Urteil ausreichend und mit zulässigen Argumenten begründet wurden, nicht ...

... sein, und zur Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung der Sache zur erneuten Entscheidung führen, wenn ein Verfahrensfehler vorliegt, wobei nicht ...

... 2. Fertigung einer Revisionsbegründung 3. Prüfung der Erfolgsaussichten einer begründeten Revision ...

... = kurz gg alle Urteile, die selbst keine Revisionsurteile sind Problem: Fehlerhafte Entscheidungsform LG Gericht stellt in HV ...

... verfahren, wenn in den folgenden zwei Monaten kein weiterer Schriftsatz eingeht? Günstigkeitsprinzip: Berufung b) Kann der Verteidiger drei Wochen nach der Urteilsverkündung das rechtzeitig ...

... (M/G § 335 Rn. 9 ff.) Bei Berufungseinlegung ist innerhalb der Revibegründungsfrist der Übergang zur Revision zulässig. Der Übergang von Revision zur Berufung ...

... Einlegung soll nur Suspensiveffekt erreicht werden. Innerhalb der Einlegungsfrist ist Änderung möglich. Nach Ablauf der Einlegungsfrist ist Erweiterung ...

... erfolgt in der Praxis in der Begründung. Rechtsmittel kann auf bestimmte Teile der Entscheidung beschränkt werden. Berufung, ...

... möglich, wenn der angefochtene Teil losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt überprüfbar ist. Wichtig für die ...

... Beschränkung allein auf den Schuldspruch ist unzulässig, da Schuldspruch. ...

... RF-ausspruch. z. B.: Verurteilung wegen Diebstahls und Betrugs zu einer Gesamtstrafe. Revi wird auf Verurteilung wegen § 242 beschränkt (vertikale Teilrechtskraft) Revi erfasst damit nur ...

... Exkurs: Beschränkung von R-mitteln 3. Beschränkung auf RF-ausspruch möglich, Feststellungen zum ...

... über Schadenshöhe, Feststellungen zum Vorliegen Regelbeispiel, Feststellungen ob § 223 oder § 224 (Antragserfordernis bei § 223 ) ...

... unterschiedliche Rechtsmittel, § 335 III StA legt Berufung ein, Verteidigung Sprungrevision nach § 335 III 1 wird Revision ...

... Seine Berufung ist verworfen worden. a) Kann er gegen das Berufungsurteil Revision einlegen? Nein, wegen § 55 II JGG b) Wer ...

... Bagatellkriminalität nach § 313 II muss die Berufung angenommen werden. Streit: M/G fordert bei Bagatellsachen zunächst, dass Berufung angenommen wird und ein Annahmebeschluss nach § 322 ...

...§ 299 Sitzungsprotokoll kein Anspruch darauf...

... dem LG Frankfurt, dessen kleine Strafkammer am letzten Freitag den Angeklagten Kowalski in zweiter Instanz wegen Diebstahls verurteilt hat, geht am Freitag dieser Woche ein unterschriebenes Telefax des ...

... Problem: keine Mitteilung der Gründe = keine wirksame Zustellung. Bei unterlassener RM-belehrung läuft Frist weiter, aber Möglichkeit der Wiedereinsetzung nach § ...

... 18.11. - 24.00 Uhr Problem: Zweifel über Rechtzeitigkeit des Eingangs bei Gericht kann nicht mehr nachvollzogen werden, z. B. Stempel nicht lesbar oder fehlt 'In dubio pro reo' § 273 Ia 3§ 273 Ia 3 gilt bei ...

... der Verteidiger einen weiteren Schriftsatz ein, mit dem er erneut Revision einlegt, auf seine Überarbeitung hinweist und anwaltlich versichert, dass Willi für die Fristversäumung nicht verantwortlich sei, sondern bereits am ...

... Zulässigkeit (1) Antrag auf WE (2) Schriftform, bei Nachholung der versäumten Handlung entsprechende Form (3) Frist, binnen einer ...

... § 296 I, II Angeklagte = § 296 I Verteidiger = § 297 - Eigenes Recht im eigenen Namen (Hinweis in Klausur) (auch ohne VM-Nachweis möglich) ...

... Einlegung 4. Revisionsberechtigung Gesetzlicher Vertreter = § 298 - auch gegen den Willen mögl. ...

... den Geboten der Rechtspflege nicht entsprechen - NBKL, § 400 nur soweit das Nebenklagedelikt nicht oder fehlerhaft angewandt wurde. Urteil kann aber nicht mit Ziel ...

... RM-verzicht nach § 302, Teilverzicht mögl. Folge: Prozesserklärung ist nicht widerrufbar und ...

... Erlass der Entscheidung, aber vor Bekanntgabe der Urteilsgründe möglich ( vgl. M/G § 302 Rn 14) Erklärung kann nach Urteilsverkündung ins SPK erklärt werden, ...

... Im SPK war Rverzicht vermerkt. RA und Angeklagter waren sich sicher, dass keiner erklärt wurde. Im SPK war Verzicht protokolliert. Eigentlich positive B-kraft ...

... nicht protokolliert, dass nach § 273 Ia 3 kein Deal stattgefunden hat. Rechtsmittelverzicht war im SPK protokolliert. Widerspruch lässt ...

... § 302 Rücknahme führt zur Erledigung des RM und Eintritt der Rechtskraft. Nach Rücknahme eingelegte Revision wird als unzulässig verworfen Folge: ...

... 34 1. RM-verzicht geht vor RM-einlegung ein = Rechtskraft = RM-einlegung unzulässig 2. RM-Einlegung und RM-verzicht gehen ...

... ist am 05.01. verurteilt worden. Er schreibt unter dem 06.01. an das Tatgericht: "Da mir sowieso niemand glaubt, verzichte ich auf Rechtsmittel“. Vom selben Tage datiert ein ...

... Einlegung unzulässig, da Rechtskraft 'in dubio pro reo' kann nicht zur Anwendung kommen. Grundsatz: Wenn etwas als unzulässig verworfen werden soll, muss Grund dafür sicher feststehen ...

Quizübersicht
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richtig
offen
Kapitel dieses Vortrages