Schuld: Spezielle Schuldmerkmale und die Vorsatzsschuld von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Schuld: Spezielle Schuldmerkmale und die Vorsatzsschuld“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Das vollendete Begehungsdelikt“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Spezielle Schuldmerkmale und die Vorsatzschuld
  • Existenz spezieller Schuldmerkmale
  • Abgrenzung zu besonderen persönlichen Merkmalen
  • Fallbeispiel: Der Abend in der Kneipe
  • Das Schuldprinzip
  • Fallbeispiel: Der Mörder ist immer der Gärtner
  • Falllösung: Der Mörder ist immer der Gärtner

Quiz zum Vortrag

  1. Spezielle Schuldmerkmale stellen den unmittelbar und ausschließlich in der Tat zum Ausdruck kommenden Gesinnungsunwert der Tat dar.
  2. Spezielle Schuldmerkmale stellen den mittelbar in der Tat zum Ausdruck kommenden Wert des Täters dar.
  3. Spezielle Schuldmerkmale stellen den Gesinnungswert der Tat dar, welcher ausschließlich durch den tatbestandlichen Vorsatz zum Ausruck kommt.
  4. Spezielle Schuldmerkmale entsprechen der Prüfung der Schuldfähigkeit.
  1. Je nachdem, ob man der Rechtsprechung oder der Literaturmeinung folgt und Mord als eigenständiges Delikt oder Qualifikation des Totschlags ansieht, ist die Strafe gemäß § 28 I StGB zu mildern oder gemäß § 28 II StGB die Strafbarkeit nicht gegeben.
  2. Gemäß § 29 StGB ist jeder Beteiligte nach seiner Schuld zu bestrafen. Der Täter, der das Mordmerkmal nicht erfüllt, ist unschuldig und daher nicht strafbar.
  3. Je nachdem, ob man der in der Literatur umstrittenen Ansicht folgt und die Modermerkmale als spezielle Schuldmerkmale einordnet, entfällt der Vorsatz gemäß § 29 StGB für den Beteiligten. Die Strafbarkeit ist nicht gegeben.
  1. Hierzu liegt ein Meinungsstreit vor: Es wird vertreten, die speziellen Schuldmerkmale immer in dem Bereich zu prüfen, denen sie nahestehen. Eine andere Ansicht geht davon aus, dass sie eigenständigen Charakter haben und in der Schuld zu prüfen sind.
  2. Es kommt darauf an: Sind es objektiv gefasste Schuldmerkmale, so sind sie im objektiven Tatbestand zu prüfen. Bei subjektiv gefassten Schuldmerkmalen und Gesinnungsmerkmalen geht es um die motivierende Verwerflichkeit des Merkmals, was teil der persönlichen Vorwerfbarkeit und damit ein Schuldelement ist.
  3. Spezielle Schuldmerkmale sind Konkretisierungen von Tatbestandsmerkmalen, weshalb sie auch im Tatbestand zu prüfen sind.
  4. Für die Falllösung wird empfohlen, die speziellen Schuldmerkmale an der Stelle des Bereichs zu prüfen, dem sie nahe stehen.

Dozent des Vortrages Schuld: Spezielle Schuldmerkmale und die Vorsatzsschuld

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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