Der Vortrag „Nutzung von Social Media am Arbeitsplatz“ von RAin Susanne Gruber ist Bestandteil des Kurses „Arbeitsrechtliche Fragen zum Thema Internet“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Darf der Arbeitgeber private E-Mails lesen?
Darf ein Arbeitnehmer gegen Arbeitgeber Anzeige erstatten, wenn er Gesetzeswidrigkeiten bemerkt?
Darf der Arbeitnehmer auf Facebook den Arbeitgeber kritisieren?
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... So gestaltet der Betriebsrat die Spielregeln bei ...
... eine Erlaubnis Regelung erforderlich. In welchem zeitlichen Umfang, ob Kontrollen des AG erfolgen, was mit ...
... E-Mails zu lesen. Ausnahme: Gefahrenabwehr, bei dringendem Verdacht der Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen, Direktionsrecht erlaubt ...
... Cookies, Caches und der Verlauf verraten den Nutzer. Heimliche Leistungs- und Verhaltenskontrollen verstoßen gegen ...
... 79) – Personalangelegenheiten (§ 99 Abs. 1.3 u. 102 Abs. 2.5) – Arbeitnehmerbeschwerden (§ ...
... Kündigungsgrund anerkannt. Abzuwägen ist die Meinungsfreiheit mit dem Interesse des AG. Wenn auf Missstände, die für das Allgemeinwohl maßgeblich sind, aufmerksam ...
... Kündigung Mitbestimmungsrecht des BR nach § 102 BtrVG Abwägung Meinungsfreiheit, Wahrnehmung berechtigter Interessen auf Seiten ...
... zu beachten. Die Kündigung kann nur innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis des ...
... Person, also auch Zeichnungen, Karikaturen, Fotomontagen. Die Einwilligung des Abgebildeten ist aber nur dann erforderlich, wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist. Die Erkennbarkeit kann sich aber auch aus den begleitenden Umständen ...