Schuld: Die Schuldunfähigkeit nach § 19 und § 20 StGB von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Schuld: Die Schuldunfähigkeit nach § 19 und § 20 StGB“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Das vollendete Begehungsdelikt“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Schuldungsfähigkeit
  • Die psychologisch-normative Methode des § 20 StGB
  • Delikte mit hoher Hemmschwelle
  • Fallbeispiel: Kräftig getankt
  • Eintritt der Schuldfähigkeit bei einem Dauerdelikt
  • Fallbeispiel: Trautes Heim
  • Falllösung: Trautes Heim

Quiz zum Vortrag

  1. Wenn der Täter zu dem Zeitpunkt der Tathandlung das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  2. Wenn der Täter zum Zeitpunkt der Tathandlung schon 14 Jahre alt war.
  3. bis zum Tag nach dem 14. Geburtstag
  4. Wenn der Täter zum Zeitpunkt der Tathandlung noch 13 Jahre alt war, aber zum Zeitpunkt des Erfolgseintritts schon das 14. lebensjahr vollendet hat.
  1. Es handelt sich um biologische Elemente der Schuldunfähigkeit.
  2. Ihr Vorliegen allein genügt für die Schuldunfähigkeit nicht.
  3. Die krankhafte seelische Störung ist ein Eingangsmerkmal.
  4. Eingangsmerkmale haben immer organische Ursachen.
  5. Trunkenheit ist keinem Eingangsmerkmal zuzuordnen.
  1. ab 3,3 ‰
  2. ab 3,0 ‰
  3. Der BAK ist für die Feststellung der Schuldunfähigkeit völlig irrelevant, da es auf die Gesamtschau des Täterverhaltens vor, während und nach der Tat ankommt.
  4. Der Aufschlag von 10% gegenüber sonstigen Straftaten trägt dem Umstand Rechnung, dass das Töten eines Menschen immer die Überwindung einer besonders hohen Hemmschwelle voraussetzt.

Dozent des Vortrages Schuld: Die Schuldunfähigkeit nach § 19 und § 20 StGB

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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