Der Vertrag zugunsten Dritter (§§ 328 ff. BGB) von RA Mario Kraatz

Über den Vortrag

Der Vortrag „Der Vertrag zugunsten Dritter (§§ 328 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Schuldrecht AT“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Vertragsbezeichnungen und Rechtsbeziehungen
  • Echter und unechter Vertrag zugunsten Dritter
  • Abgrenzungen anderer Verträge
  • Prüfungsschema: Vertrag zugunsten Dritter
  • Fallbeispiel: Der Urlaub

Quiz zum Vortrag

  1. Versprechensempfänger
  2. Beim Vertrag zugunsten Dritter gibt es keine speziellen Bezeichnungen.
  3. Begünstigter
  4. Versprechender
  1. Zwischen dem Versprechensempfänger und dem Begünstigten
  2. Zwischen dem Versprechensempfänger und dem Versprechenden
  3. Zwischen dem Begünstigten und dem Versprechenden
  4. Zwischen dem Versprechensempfänger und dem Begünstigten und dem Verprechenden
  1. Wenn der Dritte kein eigenes Forderungsrecht erwirbt.
  2. Wenn der Dritte Sekundäransprüche erwirbt.
  3. Wenn der Dritte ein eigenes Forderungsrecht gegenüber dem Versprechenden erwirbt.
  4. Wenn der Dritte ein eigenes Forderungsrecht gegenüber dem Versprechensempfänger erwirbt.
  5. Wenn der Dritte nur ein eingeschränktes Forderungsrecht erwirbt.
  1. Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
  2. Abtretung
  3. Erfüllungsübernahme
  4. Schuldübernahme
  5. Drittschadensliquidation

Dozent des Vortrages Der Vertrag zugunsten Dritter (§§ 328 ff. BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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