Die Abtretung - Abgrenzung und Vornahme (§ 398 BGB) von RA Mario Kraatz

Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Abtretung - Abgrenzung und Vornahme (§ 398 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Schuldrecht AT“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Überblick zur Abtretung
  • Der Abtretungsvertrag
  • Ausnahmen und Abtretungsverbote
  • Fallbeispiel

Quiz zum Vortrag

  1. Zedent
  2. Zessionar
  3. Zession
  4. Zessus
  1. Das kausale Grundgeschäft ist unabhängig von der Abtretung.
  2. Mängel des Grundgeschäfts berühren die Wirksamkeit der Abtretung nicht.
  3. Mängel des Grundgeschäfts berühren die Wirksamkit der Abtretung.
  4. Das kausale Grundgeschäft ist abgängig von der Abtretung.
  1. Bei einer Aufrechnung gegen eine Forderung aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung.
  2. Bei unpfändbaren Forderungen.
  3. Bei Inhaltsänderung oder Vereinbarungen.
  4. Bei pfändbaren Forderungen.
  5. Bei einer Aufrechnung gegen eine Forderung aus einer grob fahrlässigen unerlaubten Handlung.
  1. Die Gläubiger wechseln.
  2. Die Schuldner wechseln.
  3. Der Gläubiger wird zum Schuldner.
  4. Der Schuldner wird zum Gläubiger

Dozent des Vortrages Die Abtretung - Abgrenzung und Vornahme (§ 398 BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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