 
                                                                        Der Vortrag „Schuld: Verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Das vollendete Begehungsdelikt“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was ist kein Merkmal der verminderten Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB?
Was unterscheidet § 20 StGB von § 21 StGB?
Wann ist bei einem Alkoholrausch die verminderte Schuldunfähigkeit gegeben?
Was spricht dafür, bei einem Dauerdelikt die Handlung trotz einsetztender verminderter Schuldunfähigkeit weiterhin als schuldhaft einzuordnen?
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