Schadensersatz statt der Leistung (§§ 281 ff. BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Schadensersatz statt der Leistung (§§ 281 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Leistungsstörungsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Schadensersatz statt der Leistung
  • Systematik der Anspruchsgrundlagen
  • §§ 280 I, III, 282 BGB
  • §§ 280 I, III, 283 BGB
  • Fallbeispiel: Der insolvente Heizöllieferant
  • Lösung Fallbeispiel

Quiz zum Vortrag

  1. Schadensersatz statt der Leistung ist der Schaden, der sich aus dem endgültigen Ausbleiben der Leistung ergibt.
  2. Ein Beispiel ist der Anspruch aus §§ 280 I, III, 281 BGB.
  3. Schadensersatz neben der Leistung ist der Schaden, der sich aus dem endgültigen Ausbleiben der Leistung ergibt.
  4. Ein Beispiel ist der Anspruch aus § 280 I BGB.
  1. §§ 280 I, III, 281 BGB
  2. §§ 280 I, III, 282 BGB
  3. §§ 280 I, III, 283 BGB
  4. § 280 I BGB
  1. § 281 II Alt. 1 BGB: wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert
  2. § 281 II Alt. 2 BGB: wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs rechtfertigen.
  3. Die Fristsetzung ist immer entbehrlich.
  4. Die Fristsetzung ist entbehrlich bei Ansprüchen aus einem Werkvertrag.
  1. §§ 280 I, III, 283 BGB
  2. §§ 280 I, III, 281 BGB
  3. §§ 280 I, III, 282 BGB
  4. § 280 I BGB

Dozent des Vortrages Schadensersatz statt der Leistung (§§ 281 ff. BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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