Rechtsschutz gegen Untersuchungshaft, Einstweilige Unterbringung, Vorläufige Festnahme von RA Stefan Koslowski

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Rechtsschutz gegen Untersuchungshaft, Einstweilige Unterbringung, Vorläufige Festnahme“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „U-Haft, Einstweilige Unterbringung, Vorläufige Festnahme“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Rechtsschutz und Anordnung von Strafmaßnahmen
  • Prüfungsschema: Beschwerde gem § 304 I StPO
  • Abschlussfall: Vorbei ist vorbei?
  • Falllösung: Vorbei ist vorbei?

Quiz zum Vortrag

  1. Betroffene können sich gegen Zwangsmaßnahmen der öffentlichen Gewalt zur Wehr setzten.
  2. Betroffene können bereits durchgeführte Zwangsmaßnahmen überprüfen lassen.
  3. Opfer können sich mit allen Mitteln gegen Straftaten zur Wehr setzen.
  4. Bürger können sich gegen Rechtsvorschriften schützen, deren Inhalt sie nicht anerkennen.
  1. Es ist umstritten. ob eine Beschwerde nach § 304 Abs. 1 StPO nach Abschluss der Maßnahme noch zulässig ist. Es ist allerdings davon auszugehen, dass das Rechtsschutzinteresse und damit die Zulässigkeit des Beschwerde fortbestehen.
  2. Eine Beschwerde ist unumstritten auch nach Abschluss der Maßnahme zulässig.
  3. Eine Beschwerde nach § 304 Abs. 1 StPO ist nach Abschluss der Maßnahme nicht möglich.
  4. Es ist zwar keine Beschwerde nach § 304 Abs. 1 StPO mehr möglich, allerdings kann eine gerichtliche Überprüfung auf Grundlage des § 98 Abs. 2 S. 2 StPO stattfinden.
  1. Es kommt darauf an, ob die Anordnung richterlich oder nicht-richterlich erfolgt ist.
  2. Es kommt darauf an, ob die Maßnahme von der Polizei oder Staatsanwaltschaft durchgeführt wurde.
  3. Es kommt darauf an, ob die Maßnahme erfolgreich war oder nicht.
  4. Es ist keine Abgrenzung vorzunehmen, beide Varianten sind möglich.
  1. Im Ermittlungsverfahren ist der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts zuständig.
  2. im Hauptverfahrens ist das mit der Sache befasste Gericht zuständig.
  3. Es ist immer der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts zuständig.
  4. Es ist immer das Landgericht oder das Oberlandesgericht zuständig.
  5. Im Ermittlungsverfahren ist das Landgericht zuständig.

Dozent des Vortrages Rechtsschutz gegen Untersuchungshaft, Einstweilige Unterbringung, Vorläufige Festnahme

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0