Rechtfertigender zivilrechtlicher Notstand nach § 904 BGB - Aggressiver Notstand von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Rechtfertigender zivilrechtlicher Notstand nach § 904 BGB - Aggressiver Notstand“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Das vollendete Begehungsdelikt“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Aggressiver Notstand
  • Notstandslage
  • Notstandshandlung
  • Subjektives Rechtfertigungselement
  • Schadensersatzanspruch gem.§904 S. 2 BGB
  • Fallbeispiel: Angst um Elsa
  • Falllösung: Angst um Elsa

Quiz zum Vortrag

  1. auf eine unbeteiligte fremde Sache eingewirkt wird.
  2. auf die Sache eingewirkt wird, von der die Gefahr ausgeht.
  3. eine Person körperlich verletzt wird.
  4. eine strafrechtlich relevante Tat begangen wird.
  1. Nach der Theorie der Haftung des Einwirkenden muss derjenige den Schaden bezahlen, der ihn unmittelbar verursacht hat, also der auf die Sache Einwirkende.
  2. Nach der Theorie der gesamtschuldnerischen Haftung haften der Begünstigte und der Eigentümer selbst gesamtschuldnerisch.
  3. Nach der Theorie der Haftung des Begünstigten muss derjenige den Schaden bezahlen, der durch die Nothilfe begünstigt wird.
  4. Nach der Theorie der gesamtschuldnerischen Haftung haften der Einwirkende und der Begünstigte gegenüber dem Eigentümer gesamtschuldnerisch.
  1. § 34 StGB ist weiter formuliert und gilt daher nur als „ultima ratio“, weshalb auch eine umfassende Güterabwägung nötig ist.
  2. Die §§ 228, 904 BGB beziehen sich nur auf Sachwerte und sind damit lex specialis zu § 34 StGB.
  3. Gewohnheitsrechtlich hat sich die Prüfung der zivilrechtlichen Notstände vor dem § 34 StGB durchgesetzt.
  4. § 34 StGB ist lex specialis zu den zivilrechtlichen Notständen und wir daher nachrangig geprüft.

Dozent des Vortrages Rechtfertigender zivilrechtlicher Notstand nach § 904 BGB - Aggressiver Notstand

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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