Rechtfertigender strafrechtlicher Notstand nach § 34 StGB - Notstandslage von RA Stefan Koslowski

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Rechtfertigender strafrechtlicher Notstand nach § 34 StGB - Notstandslage“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Das vollendete Begehungsdelikt“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Rechtfertigender strafrechtlicher Notstand
  • Prüfungsstandort/Verhältnis zu anderen Rechtfertigungsgründen
  • Die Notstands-/Notstandshilfelage
  • Die Anscheinsgefahr
  • Fallbeispiel: Arzt auf Irrfahrten
  • Falllösung: Arzt auf Irrfahrten

Quiz zum Vortrag

  1. ... er sehr weit gefasst ist und eine umfassende Güterabwägung fordert.
  2. ...er lex specialis zu den anderen Rechtsfertigungsgründen ist.
  3. ....eine Prüfung erst nach Ablehnung aller anderen Rechtfertigungsgründe erfolgt.
  4. ...er alle anderen Rechtfertigungsgründe mit umfasst und seine alleinige Prüfung daher bei Zeitmangel in der Klausur ausreicht.
  1. ... eine gegenwärtige Gefahr für ein notstandsfähiges Rechtsgut des Gefährdeten (Notstand) oder eines Dritten (Notstandshilfe) besteht.
  2. ...eine drohende Gefahr für ein notstandsfähiges Rechtsgut des Gefährdeten (Notstand) oder eines Dritten (Notstandshilfe) besteht.
  3. ... eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr auf ein notstandsfähiges Rechtsgut des Gefährdeten (Notstand) oder eines Dritten (Notstandshilfe) nicht besteht,.
  4. ...ein Angriff auf ein notstandsfähiges Rechtsgut des Gefährdeten (Notstand) oder eines Dritten (Notstandshilfe) in ferner Zukunft droht.
  5. ... eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für ein notstandsfähiges Rechtsgut des Gefährdeten (Notstand) oder eines Dritten (Notstandshilfe) besteht.
  1. Unter einer Gefahr im Sinne des § 34 StGB ist ein Zustand zu verstehen, in dem aufgrund tatsächlicher Umstände der Eintritt eines schädigenden Ereignisses wahrscheinlich ist.
  2. Unter einer Gefahr im Sinne des § 34 StGB ist ein Zustand zu verstehen, in dem aufgrund menschlichen Verhaltens der Eintritt eines schädigenden Ereignisses sicher ist.
  3. Ob eine Gefahr vorliegt, wird aus einer ex-ante-Sicht beurteilt, wobei es ausreicht, wenn die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts nicht völlig fernliegt.
  4. Ob eine Gefahr vorliegt, wird aus einer ex-post-Sicht beurteilt, wobei der Eintritt eines Schadens sicher sein muss.

Dozent des Vortrages Rechtfertigender strafrechtlicher Notstand nach § 34 StGB - Notstandslage

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0