Der Vortrag „Rechtswidrigkeit: Das Recht zur vorläufigen Festnahme (§ 127 StPO)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Das vollendete Begehungsdelikt“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche der folgenden Aussagen treffen in Bezug auf das Recht zur vorläufigen Festnahme nach § 127 StPO zu?
Vervollständigen Sie den Satz: Ein tauglicher Festnahmegrund i. S. d. § 127 I StPO liegt vor, wenn...
Welche der folgenden Aussagen treffen zu?
Was wird in subjektiver Hinsicht beim Festnehmenden gefordert?
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