Handelsrecht 5: Prokura, Handlungsvollmacht und Handlungsgehilfe von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Handelsrecht 5: Prokura, Handlungsvollmacht und Handlungsgehilfe“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Handels- und Gesellschaftsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Handlungsgehilfe
  • 2. Handlungsbevollmächtigter
  • 3. Prokurist
  • 4. Handlungsvollmacht ./. Prokura
  • 4.1 Erteilung
  • 4.2 Umfang
  • 4.3 Eintragung in das Handelsregister
  • 5. Fall: Falsche Eintragung als Prokurist
  • 5.1 Prokura (-)
  • 5.2 Handlungsvollmacht (+)
  • 5.2.1 Umfang: gewöhnliche Geschäfte § 54 HGB
  • 5.3. Rechtsschein: Prokura § 15 III HGB

Quiz zum Vortrag

  1. Von einem Vollkaufmann.
  2. Von dem gesetzlichen Vertreter des Vollkaufmanns.
  3. Von Jedermann, der ein Gewerbe führt.
  4. Von jedem Vertreter des Vollkaufmanns.
  1. Durch ausdrückliche Erklärung, also mit den Worten:" Prokura wird erteilt".
  2. Durch konkludente Erteilung, wenn eindeutig klar wird, dass Prokura erteilt werden soll.
  3. Durch eindeutige Erklärung, wenn nur Prokura gemeint sein kann, wie beispielsweise: "Generalvollmacht wird erteilt".
  4. Durch ernsthafte Erteilung, einer weitreichenden Vollmacht.
  1. Außergewöhnliche Geschäfte tätigen, die Branchenunüblich sind.
  2. Grundstücke veräußern.
  3. Grundstücke belasten.
  4. Das Handelsgewerbe auflösen.
  1. Die Prokura besteht wirksam, in dem Moment, in dem sie ausdrücklich erklärt wird.
  2. Die Eintragung der Prokura ins Handelsregister ist deklaratorisch.
  3. Die Prokura besteht wirksam, in dem Moment, in dem sie ins Handelsregister eingetragen wird.
  4. Die Eintragung der Prokura ins Handelsregister ist konstitutiv.
  1. Die Handlungsvollmacht kann stillschweigend oder durch Duldung erteilt werden.
  2. Die Handlungsvollmacht ermächtigt nur zu gewöhnlichen Geschäften.
  3. Die Handlungsvollmacht kann nur ausdrücklich erteilt werden.
  4. Die Handlungsvollmacht ermächtigt auch zu außergewöhnlichen Geschäften, die nicht branchenüblich sind.

Dozent des Vortrages Handelsrecht 5: Prokura, Handlungsvollmacht und Handlungsgehilfe

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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