Die Privatklage (§§ 374 ff. StPO) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Privatklage (§§ 374 ff. StPO)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Besondere Verfahrensarten“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Privatklage (§§ 374 ff. StPO)
  • Prüfungsschema: Zulässigkeit der Privatklage
  • Das Privatklageverfahren – Ablauf des Verfahrens
  • Praxis: Nachteile für den Privatkläger
  • Fallbeispiel: Einseitige Liebe
  • Falllösung: Einseitige Liebe

Quiz zum Vortrag

  1. Wenn ein Amtsträger von einer Straftat betroffen ist.
  2. Wenn die Parteien nicht im selben Gemeindebezirk leben.
  3. Wenn die Beweislage klar ist.
  4. Wenn Tatsachen vorliegen welche die Annahme rechtfertigten, zwischen den Parteien würde es bei einem Sühnetermin zu Ausschreitungen kommen.
  1. Bis der Beschuldigte sein ihm zustehendes Wort beendet hat (§ 388 StPO).
  2. Bis nach dem Hauptverfahren.
  3. Bis nach dem Zwischenverfahren.
  4. Bis zu dem Moment, bevor das Gericht seine Entscheidung verkündet.
  1. Die Privatklage ermöglicht es Privatpersonen, selbst anstelle der Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren zu betreiben.
  2. Die Privatklage ermöglicht es Privatpersonen, selbst neben der Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren zu betreiben.
  3. Die Privatklage ermöglicht es Privatpersonen, die Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen zu unterstützen.
  4. Die Privatklage ermöglicht es Privatpersonen, Einfluss auf die Anklage durch die Staatsanwaltschaft zu nehmen.
  1. Grundsatz des Offizialverfahrens.
  2. Grundsatz der Mündlichkeit.
  3. Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit.
  4. Grundsatz des Rechts auf rechtliches Gehör.
  5. Grundsatz der Opportunität.
  1. Wenn ein Privatklagedelikt vorliegt.
  2. Wenn der Privatkläger als Verletzter antragsberechtigt ist.
  3. Wenn der Privatkläger anwaltlichen Beistand hat.
  4. Wenn die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse annimmt und Anklage erhebt.

Dozent des Vortrages Die Privatklage (§§ 374 ff. StPO)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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