Vertiefung Deliktsrecht 1: Organhaftung von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Vertiefung Deliktsrecht 1: Organhaftung“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Schuldrecht Besonderer Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Haftung im Gesellschaftsrecht
  • 1. Übersicht über die Gesellschaftsformen
  • 1.1 Gesellschaften des Privatrechts
  • 1.2 Körperschaften des Öffentlichen Rechts
  • 2. Die Organhaftung § 31
  • 3. Grundfall zur Organhaftung

Quiz zum Vortrag

  1. Die GmbH.
  2. Die AG.
  3. Die KG.
  4. Die GbR.
  5. Die OHG.
  1. Sie haften grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
  2. Sie sind demokratisch strukturiert.
  3. Sie sind autoritär strukturiert.
  4. Die Gesellschafter haften grundsätzlich persönlich und unbeschränkt mit ihrem Vermögen.
  1. Bei der Personengesellschaft des öffentlichen Rechts.
  2. Bei der Körperschaft.
  3. Bei der Anstalt.
  4. Bei der Stiftung des öffentlichen Rechts.
  1. Bei der SE.
  2. Bei der EWIV.
  3. Bei der eG.
  4. Bei der PartG.
  5. Bei der VvaG.
  1. Auf den e.V. direkt.
  2. Auf die OHG analog.
  3. Auf privatrechtliches Handeln von Körperschaften über § 86 BGB.
  4. Auf die Stiftung des Privatrechts über § 89 BGB.
  1. Organe können Erfüllungsgehilfen sein im Sinne des § 278 BGB.
  2. § 31 BGB ist eine Anspruchsgrundlage.
  3. § 31 BGB regelt das Verschulden von Organen.
  4. Organe sind Verrichtungsgehilfen im Sinne des § 831 I BGB.
  1. Es muss sich um einen eingetragenen Verein handeln.
  2. Der Handelnde muss Organ des Vereins sein.
  3. Das Handeln muss im Rahmen der organschaftlichen Tätigkeit erfolgt sein.
  4. Den Verein muss ein Verschulden treffen.
  5. Der Verein muss Kenntnis vom Tätigwerden gehabt haben.

Dozent des Vortrages Vertiefung Deliktsrecht 1: Organhaftung

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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