Die Zulässigkeit des Antrags auf einstweilige Anordnung (§ 123 VwGO) von RA Kai Renken

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Zulässigkeit des Antrags auf einstweilige Anordnung (§ 123 VwGO)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Öffentliches Recht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Sinn und Zweck des § 123 VwGO
  • Prüfungsschema des § 123 VwGO
  • Fallbeispiel: Der Pyromane
  • Falllösung: Der Pyromane

Quiz zum Vortrag

  1. Der Schutz des Antragsstellers vor für ihn unzumutbaren Nachteilen durch eine vorläufige Sicherung bzw. Regelung
  2. Der Schutz des Antragsstellers vor für ihn unzumutbaren Nachteilen durch nachträgliche Sicherung bzw. Regelung
  3. Der Schutz des Antragsstellers vor für ihn unzumutbaren Nachteilen durch endgültige Sicherung bzw. Regelung
  4. Der Schutz des Antragsstellers vor für ihn unzumutbaren Nachteilen durch sofortige Sicherung und Regelung
  1. Der effektive Rechtsschutz nach Art. 19 IV GG
  2. Der allgemeine Gleichheitssatz nach Art. 3 I GG
  3. Der effektive Rechtsschutz nach Art. 18 IV GG
  4. Das Recht auf rechtliches Gehör nach Art. 103 I GG
  1. Das Gericht der Hauptsache.
  2. Die zweite Instanz des Rechtszugs in der Hauptsache.
  3. Über Anträge nach § 123 VwGO entscheidet die Behörde selbst.
  4. Die für vorläufige Anordnungen zuständige Kammer beim OVG bzw. VGH.
  1. Ein streitiges Rechtsverhältnis des Bürgers mit der Behörde.
  2. Der Hauptsacherechtsbehelf muss erhoben worden sein.
  3. Das Rechtsschutzbedürfnis wird bei Vorliegen der übrigen Sachentscheidungsvoraussetzungen unwiderleglich vermutet.
  4. Ein ggf. bestehender Verwaltungsakt muss bestandskräftig sein.

Dozent des Vortrages Die Zulässigkeit des Antrags auf einstweilige Anordnung (§ 123 VwGO)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0