Die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Öffentliches Recht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Persönlicher und sachlicher Schutzbereich
  • Eingriffe in Art. 13 I GG
  • Schranken
  • Überblick zu dem Schutzbereich
  • Fallbeispiel: Nachschau

Quiz zum Vortrag

  1. Art. 13 I GG schützt jedermann, auch juristische Personen und Personenvereinigungen des Privatrechts.
  2. Art. 13 I GG ist ein Deutschengrundrecht.
  3. Art. 13 I GG ist nicht auf juristische personen anwendbar.
  4. Art. 13 I GG ist auch natürliche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und inländische juritische Personen anwendbar.
  1. Das Grundrecht schützt vor Eingriffen in die räumliche Privatsphäre.
  2. Das Grundrecht schützt die Möglichkeit der Begründung möglichst vieler Wohnsitze.
  3. Das Grundrecht gewährleistet, dass jeder eine eigene Wohnung hat.
  4. Das Grundrecht schützt das Eigentum der Vermieter von Wohnungen.
  1. Wohnung inkl. Nebenräume wie Keller, Böden etc.
  2. Krankenhauszimmer und Hotelzimmer
  3. Wohnmobile und Wohnboote
  4. Autos
  5. Hafträume

Dozent des Vortrages Die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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