Bauplanungsrechtliches Verfahren: Übersicht von RA Kai Renken

Über den Vortrag

Der Vortrag „Bauplanungsrechtliches Verfahren: Übersicht“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Öffentliches Recht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Bauplanungsrechtliche Verfahren und Rechtsschutz
  • Allgemeines Baurecht
  • §2 I S. 2 BauO Bin
  • 'Bauordnungsrecht - Begriff der „Anlage‘‘
  • Öffentliches Baurecht - Bauplanungsrecht
  • Öffentliches Baurecht - Bauplanungsrecht II
  • Öffentliches Baurecht - Bauleitpläne im Einzelnen
  • Rechtsschutz
  • Fallbeispiel: Kurzfälle

Quiz zum Vortrag

  1. Das öffentliche Baurecht untergliedert sich in das Bauordnungs-, Bauneben- sowie Bauplanungsrecht.
  2. Das öffentliche Baurecht untergliedert sich in das öffentliches und privates Baurecht.
  3. Das öffentliche Baurecht untergliedert sich in das Bauordnungs- und Bauplanungsrecht.
  4. Keine der oben genannten Antworten ist korrekt.
  1. Das Bauordnungsrecht regelt das „Wie“ der Bebauung und ist Objektbezogen, wohingegen das Bauplanungsrecht das „Ob“ und „Wo“ der Bebauung regelt und Flächenbezogen ist.
  2. Das Bauordnungsrecht regelt das „Wo“ der Bebauung und ist Objektbezogen, wohingegen das Bauplanungsrecht das „Wie“ und „Ob“ der Bebauung regelt und Flächenbezogen ist.
  3. Das Bauordnungsrecht regelt das „Ob“ der Bebauung und ist Objektbezogen, wohingegen das Bauplanungsrecht das „Wie“ und „Wo“ der Bebauung regelt und Flächenbezogen ist.
  4. Das Bauordnungsrecht regelt das „Ob“ der Bebauung und ist Objektbezogen, wohingegen das Bauplanungsrecht das „Was“ und „Wo“ der Bebauung regelt und Flächenbezogen ist.
  1. Das Baugesetzbuch differenziert zwischen Vorhaben, die im Bereich eines Bebauungsplanes liegen und solchen, die im unbeplanten Innen- oder Außenbereich liegen.
  2. Das Baugesetzbuch differenziert zwischen qualifizierten und einfachen Vorhaben.
  3. Das Baugesetzbuch differenziert zwischen Vorhaben, die genehmigungsfrei oder genehmigungsbedürftig sind.
  4. Das Baugesetzbuch nimmt - im Gegensatz zur Bauordnung Berlin - keinerlei Differenzierungen vor.
  1. Im Rahmen von Bebauungsplänen ist mithin zwischen dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan, dem qualifizierten; vorhabenbezogenen und dem einfachen Bebauungsplan zu unterscheiden.
  2. Im Rahmen von Bebauungsplänen ist nur zwischen dem qualifizierten; dem vorhabenbezogenen und dem einfachen Bebauungsplan zu unterscheiden.
  3. Im Rahmen von Bebauungsplänen ist mithin zwischen dem genehmigungsfreien und dem genehmigungsbedürftigen Bebauungsplan zu unterscheiden.
  4. Keine der obigen Antworten trifft zu.
  1. Die Überprüfung eines Bebauungsplanes kann iRe Normenkontrollverfahrens nach § 47 VwGO erfolgen.
  2. Die Überprüfung eines Bebauungsplanes kann als sog. „Inzidentkontrolle“ iRd anderer Klageverfahren erfolgen.
  3. Die Überprüfung eines Bebauungsplanes kann direkt iRe Anfechtungsklage oder Verpflichtungsklage erfolgen.
  4. Die Überprüfung eines Bebauungsplanes ist ausschließlich iRe Leistungsklage möglich.

Dozent des Vortrages Bauplanungsrechtliches Verfahren: Übersicht

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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