Das Übermaßverbot und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Art. 20 III GG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Das Übermaßverbot und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Art. 20 III GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Öffentliches Recht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Das Übermaßverbot und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
  • Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
  • Fallbeispiel: Der alte Baum
  • Falllösung: Der alte Baum

Quiz zum Vortrag

  1. ein legitimer Zweck.
  2. die Feststellung eines Verwaltungsaktes.
  3. das konkrete Mittel, dessen sich der Staat bedient.
  4. eine Güterabwägung.
  1. Geeignetheit
  2. Erforderlichkeit
  3. Geltungsbereich
  4. Maßnahme
  1. beschreiben dasselbe Prinzip.
  2. beschreiben verschiedene Prinzipien.
  3. finden ausschließlich im Verwaltungsrecht Anwendung.
  4. sind verschiedene Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips.
  1. Er ist im Grundgesetz nicht ausdrücklich normiert.
  2. Er lässt sich herleiten aus dem Wesen der Grundrechte und dem Rechtsstaatsprinzip.
  3. Er ist in Art. 20 I GG normiert.
  4. Er kann aus der Menschenwürdegarantie gemäß Art. 1 GG abgeleitet werden.
  1. das relativ mildeste Mittel gewählt wurde.
  2. es kein milderes Mittel gibt.
  3. die Maßnahme den verfolgten Zweck erreichen, mindestens fördern kann.
  4. die Maßnahme bei einer Zweck-Mittel-Abwägung nicht als verwerflich anzusehen ist.

Dozent des Vortrages Das Übermaßverbot und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Art. 20 III GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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