Die Meinungsfreiheit (Art. 5 I S. 1 Hs. 1 GG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Meinungsfreiheit (Art. 5 I S. 1 Hs. 1 GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Öffentliches Recht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Sachlicher Schutzbereich: Meinungsfreiheit
  • Schranken
  • Abwägung bei ehrverletzenden Äußerungen
  • Fallbeispiel: Soldat

Quiz zum Vortrag

  1. Natürliche Personen
  2. Inländische juristische Personen des Privatrechts und Personenvereinigungen
  3. ausländische juristische Personen
  4. nur natürliche Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft
  1. Äußern und Verbreiten einer Meinung
  2. Nichtäußerung einer Meinung
  3. Gewissensfreiheit
  4. bewusstes Äußern und Verbreiten von Unwahren Tatsachen
  1. Die Meinungsfreiheit steht unter dem Vorbehalt der Beschränkung durch „allgemeine Gesetze“.
  2. Die Meinungsfreiheit steht unter dem Vorbehalt der Beschränkung durch „spezielle Gesetze“.
  3. Die Meinungsfreiheit steht unter dem Vorbehalt der Beschränkung durch einfaches Gesetz.
  4. Die Meinungsfreiheit steht unter keinem Gesetzesvorbehalt.

Dozent des Vortrages Die Meinungsfreiheit (Art. 5 I S. 1 Hs. 1 GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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