Die Zulässigkeit der Konkreten Normenkontrolle (Art. 100 GG, §§ 13 Nr. 11, 80 ff. BVerfGG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Zulässigkeit der Konkreten Normenkontrolle (Art. 100 GG, §§ 13 Nr. 11, 80 ff. BVerfGG) “ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Öffentliches Recht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle
  • Allgemeines Prüfungsschema der konkreten Normenkontrolle
  • Vorlagegegenstand
  • Entscheidungserheblichkeit
  • Abschlussfallbeispiel: Todesstrafe
  • Abschlussfalllösung: Todesstrafe

Quiz zum Vortrag

  1. alle Gerichte, unabhängig von der Instanz.
  2. alle Gerichte in letzter Instanz.
  3. alle ordentlichen Gerichte.
  4. private Schiedsgerichte
  1. formelle Gesetze
  2. nachkonstitutionelle Gesetze
  3. Verordnungen
  4. Satzungen
  1. eine richterliche Prüfungskompetenz.
  2. eine richterliche Verwerfungskompetenz.
  3. eine richterliche Verweisungskompetenz an höhere Gerichte.
  4. eine Vorlagekompetenz hinsichtlich konkreter Rechtsfragen zur Auslegung an höhere Gerichte.

Dozent des Vortrages Die Zulässigkeit der Konkreten Normenkontrolle (Art. 100 GG, §§ 13 Nr. 11, 80 ff. BVerfGG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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