Die Begründetheit des Antrags auf einstweilige Anordnung (§ 123 VwGO) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Begründetheit des Antrags auf einstweilige Anordnung (§ 123 VwGO)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Öffentliches Recht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Schema Begründetheit des Anspruchs
  • I. Anordnungsanspruch
  • II. Anordnungsgrund
  • III. Keine Vorwegnahme der Hauptsache
  • Fallbeispiel: Der Pyromane – Teil II Begründetheit
  • Falllösung: Der Pyromane – Teil II Begründetheit

Quiz zum Vortrag

  1. Anordnungsgrund
  2. Nein.
  3. Es gibt keine Begründetheitsprüfung bei einem Antrag nach § 123 VwGO.
  1. Den dem Verfahren materiell-rechtlich zugrundeliegende Anspruch
  2. Den dem Verfahren formell-rechtlich zugrundeliegende Anspruch
  3. Der Prüfungspunkt heißt Ermächtigungsgrundlage
  4. Hier wird die Zulässigkeit der Klage im Hauptverfahren geprüft.
  1. a) Vorliegen des Tatbestands der Anspruchsgrundlage b) Rechtsfolge der Anspruchsgrundlage
  2. a) Vorliegen der Ermächtigung b) Rechtsgutverletzung
  3. a) Tatbestand der Norm, in der sich der Antragsteller verletzt fühlt b) Interessenabwägung
  4. a) formelle Rechtmäßigkeit der Anordnungsgrundlage b) materielle Rechtmäßigkeit der Anordnungsgrundlage
  1. Im vorläufigen Schutz der Rechte des Antragstellers, nicht in der Befriedigung seiner Ansprüche.
  2. In der Befriedigung seiner Ansprüche.
  3. In einer verbindlichen Sicherung der Ansprüche des Antragstellers.
  4. In einer endgültigen, nicht reversiblen Sicherung der Rechte des Antragstellers.

Dozent des Vortrages Die Begründetheit des Antrags auf einstweilige Anordnung (§ 123 VwGO)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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