Die Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 I GG) von RA Kai Renken

Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 I GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Öffentliches Recht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Schranken des Art. 2 I GG
  • Einzelfragen zu Art. 2 I GG
  • Fallbeispiel: Elfes

Quiz zum Vortrag

  1. Verfassungsmäßige Rechtsordnung
  2. Beschränkung der Rechte anderer
  3. Sittengesetz
  4. Zitiergebot
  1. Aufgrund des weiten Schutzbereichs wird sie als Auffanggrundrecht bezeichnet.
  2. Sie ist ein Bürgerrecht.
  3. Wird ein spezielleres Freiheitsgrundrecht verletzt ist kein Rückgriff auf Art. 2 I GG erforderlich.
  4. Sie kann nur durch Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte beschränkt werden.
  1. ... keine Anwendung.
  2. ...immer Anwendung.
  3. ...nur in den gesetzlich gesondert geregelten Fällen Anwendung.
  4. ...in Ausnahmefällen keine Anwendung.

Dozent des Vortrages Die Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 I GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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