Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Allgemeines und spezielles Staatshaftungsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch
  • Wegfall der Bereicherung
  • Anspruchsdurchsetzung
  • Fallbeispiel: Wasser marsch
  • Falllösung: Wasser marsch

Quiz zum Vortrag

  1. Sinn und Zweck ist das Rückgängigmachen von zu Unrecht erfolgte öffentlich-rechtliche Vermögensverschiebungen.
  2. Sinn und Zweck ist das Rückgängigmachen von zu Unrecht erfolgte zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Vermögensverschiebungen.
  3. Sinn und Zweck ist die flächendeckende Geltung des Deliktsrechts zu gewährleisten.
  4. Sinn und Zweck ist die Wiedergutmachung von zu Unrecht eingetretenen Folgen für die Bürger.
  1. spezielle gesetzliche Ermächtigung (z.B. § 49a I 2 VwVfG: sog. VA-Befugnis)
  2. Kehrseitentheorie (= die zurückgeforderte Leistung des Privaten durch VA zugesprochen)
  3. Bestehen eines Über-/Unter-Ordnungsverhältnis zwischen Verwaltungsträger und Privaten (z.B. Beamtenverhältnis)
  4. Bestehen eines Über-/Unter-Ordnungsverhältnis zwischen Privat und Privat (z.B. Nachbarschaftsverhältnis)
  1. öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung
  2. Vermögensverschiebung
  3. Rechtsgrundlosigkeit
  4. Leistung i.S.v. § 812 BGB

Dozent des Vortrages Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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