Tatbestandsannex: Die objektiven Bedingungen der Strafbarkeit von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Tatbestandsannex: Die objektiven Bedingungen der Strafbarkeit“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Das vollendete Begehungsdelikt“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Objektive Bedingungen der Strafbarkeit
  • Verfassungsrechtliche Bedenken
  • Examensrelevante Delikte mit Tatbestandsannex
  • Fallbeispiel: Die folgenschwere Kneipentour
  • Falllösung: Die folgenschwere Kneipentour

Quiz zum Vortrag

  1. Bedingungen sind materielle Strafbarkeitsvoraussetzungen
  2. Bedingungen müssen objektiv vorliegen, jedoch nicht vom Vorsatz des Täters erfasst sein
  3. Bedingungen müssen zwar nicht vom Vorsatz des Täters erfasst sein, sind jedoch für die Schuld des Täters von Bedeutung
  4. Bedingungen sind objektive Voraussetzungen des Tatbestandes, die auf der Ebene der Strafzumessung Berücksichtigung finden
  1. Die Handlung ist zwar aufgrund ihrer Gefährlichkeit bereits strafwürdig, jedoch verlangt das Gesetz aus generalpräventiven Gründen eine weitere Bedingung
  2. Objektive Bedingungen der Strafbarkeit stellen eine Zugangsmöglichkeit für Interessen dar, die außerhalb des Strafrechts liegen
  3. Die Handlung ist zwar aufgrund ihrer Gefährlichkeit bereits strafwürdig, jedoch verlangt das Gesetz aus spezialpräventiven Gründen eine weitere Bedingung
  4. Der Tatbestand umschreibt nicht bestimmt genug die Strafbarkeitsvoraussetzungen, sodass eine weitere objektive Voraussetzung als Bedingung hinzu treten muss.
  1. Nach dem subjekiven Tatbestand
  2. Nach der Schuld
  3. Im subjektiven Tatbestand
  4. Nach der Rechtswidrigkeit
  1. § 323a StGB
  2. § 186 StGB
  3. § 231 StGB
  4. § 242 StGB

Dozent des Vortrages Tatbestandsannex: Die objektiven Bedingungen der Strafbarkeit

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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