Der Vortrag „Nebenpflichtverletzungen (§ 241 II BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Leistungsstörungsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wann kann ein Schaden über § 280 I liquidiert werden?
Was bedeutet konkret "Erkennbarkeit für den Schuldner"?
Von was muss die Nebenpflichtverletzung abgegrenzt werden?
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