Die Nebenklage (§ 395 StPO) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Nebenklage (§ 395 StPO)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Besondere Verfahrensarten“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Nebenklage (§ 395 StPO)
  • Anschlussbefugnis und Eintritt als Nebenkläger
  • Verfahrensrechte des Nebenklägers
  • Fallbeispiel: Die Lektion für einen guten Zweck
  • Falllösung: Die Lektion für einen guten Zweck

Quiz zum Vortrag

  1. Jederzeit.
  2. Bis zur Hauptverhandlung.
  3. Bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens.
  4. Bis zum Ende der Hauptverhandlung.
  1. Rechtsmittelbefugnis hinsichtlich einer Nichtverurteilung
  2. ununterbrochenes Anwesenheitsrecht
  3. Beweisantrags- und Fragerecht
  4. Rechte eines Beigeordneten der Staatsanwaltschaft
  5. uneingeschränkte Rechtsmittelbefugnis
  1. Sinn und Zweck der Nebenklage nach §§ 395-402 StPO ist es nicht, in befriedigendem Maße Privatjustiz üben zu können.
  2. Sinn und Zweck der Nebenklage nach §§ 395-402 StPO ist es nicht, dem Misstrauen des Verletzten vorzubeugen.
  3. Sinn und Zweck der Nebenklage nach §§ 395-402 StPO ist es nicht, dem Vergeltungsinteresse des Verletzten Rechnung zu tragen.
  4. Sinn und Zweck der Nebenklage nach §§ 395-402 StPO ist es nicht, für den Verletzten Transparenz und Kontrollmöglichkeiten zu schaffen.
  1. Verletzter i. S. d. § 395 StPO ist das schutzbedürftige Opfer der Tat.
  2. Verletzter i. S. d. § 395 StPO ist jeder, der gegen den Täter einen Anspruch auf Schadensersatz hat.
  3. Verletzter i. S. d. § 395 StPO ist derjenige, der auch zur Durchführung eiens Adhäsionsverfahrens berechtigt wäre.
  4. Verletzter i. S. d. § 395 StPO ist die hinterbliebene Familie des Opfers.

Dozent des Vortrages Die Nebenklage (§ 395 StPO)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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