Materielle Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans (§ 1 ff. BauGB) von RA Kai Renken

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Materielle Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans (§ 1 ff. BauGB)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Bauplanungsrechtliches Verfahren und Rechtsschutz“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Materielle Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans
  • Prüfungsumfang bei Bauleitplänen
  • Entwicklungsflicht aus Flächennutzungsplan
  • Beachtung der Rahmenbedingungen
  • § 1 VII BauGB
  • Fallbeispiel: Bebauungsplan mit Hindernissen
  • Falllösung: Bebauungsplan mit Hindernissen

Quiz zum Vortrag

  1. Wenn der Bauleitplan lediglich dazu dient, private Interessen zu befriedigen.
  2. Wenn der Bauleitplan positive Zielsetzungen nur vorschiebt, um eine in Wahrheit auf bloße Verhinderung gerichtete Planung zu verdecken.
  3. Wenn der Bauleitplan nur auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung ausgerichtet ist und diese gewährleistet.
  4. Keine der obigen Antworten ist korrekt.
  1. Nach dem sog. Zweistufenprinzip ist der rechtsverbindliche, vorhabenkonkretisierende Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan, der das Vorhaben lediglich in Grundzügen darstellt, heraus zu entwickeln.
  2. Nach dem sog. Opportunitätsprinzip ist der rechtsverbindliche, vorhabenkonkretisierende Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan, der das Vorhaben lediglich in Grundzügen darstellt, heraus zu entwickeln.
  3. Nach dem sog. Legalitätsprinzip ist der rechtsverbindliche, vorhabenkonkretisierende Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan, der das Vorhaben lediglich in Grundzügen darstellt, heraus zu entwickeln.
  4. Nach dem sog. Offizialprinzip ist der rechtsverbindliche, vorhabenkonkretisierende Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan, der das Vorhaben lediglich in Grundzügen darstellt, heraus zu entwickeln.
  1. Die Errichtung eines großen Einkaufszentrums in unmittelbarer Nähe zu einer Nachbargemeinde kann eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots darstellen. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn dadurch bedingt nicht unerhebliche Umsatzeinbußen der örtlichen Marktwirtschaft zu verzeichnen sind.
  2. Die Errichtung eines großen Einkaufszentrums in unmittelbarer Nähe zu einer Nachbargemeinde kann eine Verletzung des Erforderlichkeitgebots darstellen. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn dadurch bedingt ein Übermaßangebot geschaffen würde.
  3. Die Errichtung eines großen Einkaufszentrums in unmittelbarer Nähe zu einer Nachbargemeinde kann eine Verletzung der Selbstverwaltungsgarantie der Nachbargemeinde darstellen. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn dadurch bedingt die Nachbargemeinde gezwungen wäre, keine eigenen Einkaufszentren mehr zu errichten.
  4. Die Errichtung eines großen Einkaufszentrums in unmittelbarer Nähe zu einer Nachbargemeinde kann eine Verletzung des Rücksichtsnahmegebots darstellen. Dies ist grundsätzlich immer der Fall, außer die Nachbargemeinde hat dem ausdrücklich zugestimmt.
  1. Hierbei gilt es, die widerstreitenden privaten und öffentlichen Interessen gegenüberzustellen und gegeneinander abzuwägen. Das Abwägungsgebot umfasst dabei drei Prüfungsschritte: Die Ermittlung sämtlichen Abwägungsmaterials; Ermittlung des Inhalts und der Gewichtung des Materials sowie der potentiellen Konsequenzen sowie die Entscheidung über die Wertigkeit der einzelnen Abwägungsmaterialien im konkreten Einzelfall.
  2. Hierbei gilt es, die privaten Interessem an jene der öffentlichen Hand anzupassen. Das Abwägungsgebot umfasst dabei zwei Prüfungsschritte: Ermittlung sämtlichen Abwägungsmaterials sowie die Ermittlung des Inhalts und der Gewichtung des Materials sowie der potentiellen Konsequenzen.
  3. Hierbei gilt es, die allgemeinen und speziellen Planungsleitlinien in Einklang zu bringen. Das Abwägungsgebot umfasst dabei zwei Prüfungsschritte: Ermittlung sämtlichen Abwägungsmaterials sowie die Ermittlung des Inhalts und der Gewichtung des Materials sowie der potentiellen Konsequenzen. Dabei ist zu beachten, dass die gesetzlichen Planungsleitsätze zwingend zu beachten sind!
  4. Hierbei gilt es, widerstreitende öffentliche Interessen gegenüberzustellen und gegeneinander abzuwägen. Das Abwägungsgebot umfasst dabei drei Prüfungsschritte: Die Ermittlung des besonders wichtigen Abwägungsmaterials; Ermittlung des Inhalts und der Gewichtung des Materials sowie der potentiellen Konsequenzen sowie die Entscheidung über Verhältnismäßigkeit anhand einer Güterabwägung.

Dozent des Vortrages Materielle Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans (§ 1 ff. BauGB)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0