Lauschangriff von RA Wolfgang Bohnen

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Lauschangriff“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafprozess - Das Ermittlungsverfahren“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Lauschangriff - Überblick
  • Wohnraumüberwachung
  • Kleiner Lauschangriff
  • Blutentnahme, § 81 a StPO

Quiz zum Vortrag

  1. Der große Lauschangriff ist ultima ratio.
  2. Der kleine Lauschangriff darf nur angeordnet werden, wenn er verhältnismäßig ist.
  3. Der große Lauschangriff ist in § 100 f StPO geregelt.
  4. Der kleine Lauschangriff darf nur von der Staatsschutzkammer angeordnet werden.
  1. Beim Abhören von Gesprächen in der Wohnung.
  2. Beim Abhören von Gesprächen in Geschäftsräumen.
  3. Beim Abhören von Gesprächen in PKWs.
  4. Beim Abhören von Gesprächen unter freiem Himmel.
  1. Eine Wohnung sind alle Räume, die zur Stätte des privaten Wirkens gemacht werden.
  2. Eine Wohnung ist ein dauernder Lebensmittelpunkt.
  3. Eine Wohnung sind alle Räumlichkeiten in denen sich ein Mensch für gewöhnlich aufhält.
  4. Eine Wohnung im Sinne von Art. 13 GG liegt in den Räumlichkeiten vor, die beim Einwohnermeldeamt als dauernder Lebensmittelpunkt angegeben sind.
  1. Ja.
  2. Nein.
  3. Grundsätzlich ja, es sei denn, dass das Selbstgespräch in einem Bezug zu einer schweren Straftat steht.
  4. Grundsätzlich ja, es sei denn, dass das Selbstgespräch in einem Bezug zu einer Straftat steht.
  1. Die Zufallsfunde, die auf eine Straftat hindeuten, für die ein Lauschangriff hätte angeordnet werden dürfen.
  2. Alle Zufallsfunde.
  3. Nur die Zufallsfunde, die bei Personen gemacht werden, gegen die sich der Lauschangriff richtet.
  4. Zufallsfunde dürfen beim Lauschangriff grundsätzlich nicht verwertet werden.
  1. Die Staatsschutzkammer des LG bzw. der Vorsitzende der Kammer.
  2. Der Ermittlungsrichter bzw. der Staatsanwalt.
  3. Nur der Ermittlungsrichter.
  4. Nur die Staatschutzkammer.
  1. In § 108 I StPO.
  2. In keinem; die Verwertbarkeit von Zufallsfunden ist durch die Rspr. des BGH geregelt worden.
  3. In § 477 II StPO.
  4. In 100 a StPO.
  1. Nein.
  2. Ja, weil strukturell der Richtervorbehalt ausgehebelt wird.
  3. Ja, weil ein verfassungsrechtlicher Richtervorbehalt besteht.
  4. Ja, weil die Polizei diszipliniert werden muss.
  1. § 94 StPO
  2. § 111 b StPO
  3. § 81 a StPO
  4. § 81 a StPO analog
  1. Nein, aufgrund der Hypothese der rechtmäßigen Alternativerlangung kann dann ein BVV nicht angenommen werden.
  2. Ja, die Hypothese der rechtmäßigen Alternativerlangung kommt dann zu dem Ergebnis, dass ein BVV besteht.
  3. Nein, die Hypothese der rechtmäßigen Alternativerlangung kommt nicht zur Anwendung.
  4. Ja, die Hypothese der rechtmäßigen Alternativerlangung kommt nicht zur Anwendung.

Dozent des Vortrages Lauschangriff

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Wohnung § 100 f Katalogtaten, § 100 a Verhältnismäßigkeit aussichtslos oder wesentlich erschwert Anordnung, § 100 b ...

... Sachverhaltserforschung oder Ermittlung Aufenthaltsort von Bedeutung sind (4) Subsidiaritätsgrundsatz (Maßnahme nur als ultima ratio) (5) Maßnahme richtet sich nur gg Beschuldigten, § 100c III 1, ...

... Eingriff nicht vorlagen (völlige Umgehung) z.B. keine Katalogtat, unverhältnismäßig Ausdrückliches BVV bei Kernbereich = § 100c V S.3: BVV bei § 100 c VI 1 = Überwachung von ...

... „In Kopf hätt i eam schießen sollen, in Kopf hätt i eam schießen sollen, selber umgebracht … in Kopf hätt i eam schießen sollen.„ Das Landgericht zog aus diesem Selbstgespräch den Schluss, der ...

... im Krankenzimmer ist Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen. Wegen der Art des Raumes, in dem das Selbstgespräch geführt wurde, besteht eine Vermutung, dass der Kernbereich tangiert sein kann. 1. ...

... Art. 13 GG, weil ihm - wie einer Privatwohnung - ...

... Art. 1 GG. Für die Menschenwürderelevanz der überwachten Äußerungen spricht auch, dass grundsätzlich ...

... 100f I (3) Subsidiaritätsgrundsatz (4) Maßnahme richtet sich nur gg Beschuldigten, § 100f II 1 Ausn. § ...

... hat nicht ganz so enge Vor. z.B. Pkw, Büro Besuchsraum JVA BGH 1 StR 701/08 = keine ...

... Kann eine Gesprächsaufzeichnung verwertet werden, aus der sich Anhaltspunkte für Kowalskis Beteiligung an 1) der ursprünglich angenommenen schweren räuberischen Erpressung, 2) einer vorsätzl. Körperverletzung im Zusammenhang mit der räub. Erpressung, 3) einer ...

... vor. Verwertbar Zufallsfunde, vgl. § 477 II 2 Gedanke des hypothetischen Ersatzeingriff Neue Tat / Dritte Person ...

... POL die Anordnung trifft oder eine Beschlagnahme der Blutprobe erfolgt, die ...

... 2 BvR 1596/10, 2 BvR 2346/10). Im ersten Verfahren hatte der Polizeibeamte des Streifenwagens an einem Sonntagnachmittag den Diensthabenden auf der Wache zuvor ersucht, einen richterlichen ...

... erfolglosem Versuch, den StA-Bereitschaftsdienst zu erreichen, die Blutentnahme angeordnet. Nach den gerichtlichen ...

... ihre Verurteilung gerichteten Verfassungsbeschwerden rügen die Beschwerdeführer u.a. eine Verletzung ihrer Grundrechte auf ein faires und rechtsstaatliches ...

... BVV nur Ausnahme, die nur nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist. Insbesondere die willkürliche Annahme von Gefahr im Verzug oder ...

... Entscheidung BVerfG zum Richtervorbehalt Fehlende Dokumentation führt allein nicht zu einem Verwertungsverbot (Verstoß nicht ...

... nur einen einfachrechtlichen Richtervorbehalt dar. Selbst wenn das Fehlen eines nächtlichen richterlichen Bereitschaftsdienstes der Inanspruchnahme der Eilkompetenz entgegenstünde, folgte daraus von Verfassungswegen kein Beweisverwertungsverbot. In ...

... StA führt nicht zu einem BVV. Da nach § 81a sowohl die SA als auch die ermittelnden Polizeibeamten bei Gefahr im Verzug die ...

... sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben wurde Richtervorbehalt des § 81a II gehört nicht zum Bereich des rechtsstaatlich Unverzichtbaren = keine GG-Regelung GG ausdrückl. Richtervorbehalt nur für Art. 13 ...

... rechtsstaatliches Verfahren. Eingriff Blutentnahme zur Sachaufklärung tastet Grundrecht nicht in seinem Wesensgehalt an. Kein so schwerwiegender Eingriff, sodass auch nicht aus Gesichtspunkt der Eingriffstiefe ...

... dass wegen seines starken Blutverlustes eine Blutprobe nicht entnommen werden könne. Sie könne ihm aber eine Blutprobe, die zur Operationsvorbereitung genommen worden sei, zur Verfügung stellen. Haupt ...

... 94 Beschlagnahme oder freiwillige Herausgabe? S ist nicht Gewahrsamsinhaber Folglich liegt Beschlagnahme = gegen/ohne Willen vor § 97 I Nr. 3 BEV (+) BVV ...