Grundlagen und Rechtsbehelfe des Klauselverfahrens von Prof. Dr. iur. Bernd Banke

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Grundlagen und Rechtsbehelfe des Klauselverfahrens“ von Prof. Dr. iur. Bernd Banke ist Bestandteil des Kurses „Zwangsvollstreckungsrecht 2. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Ergänzungen zur Rechtskraftdurchbrechung
  • Klauselverfahren
  • Klauselarten
  • Rechtsbehelfe im Klauselverfahren
  • Klauseln des Schuldners
  • Klauseln des Gläubigers

Quiz zum Vortrag

  1. Alle Antworten treffen zu!
  2. Übereignung, §§ 929 ff. BGB
  3. Erbschaft, § 1922 BGB
  4. Abtretung, § 398 BGB
  5. Betriebsübergang, § 613a BGB
  1. Nein, da nur Verbindlichkeiten und keine Rechte übernommen werden.
  2. Ja.
  3. Nur, wenn der Gläubiger zustimmt.
  4. Der Rechtspfleger entscheidet im Einzelfall, ob § 727 ZPO zur Anwendung kommen soll.
  1. Das Klauselverfahren ist ein selbständiges von der Vollstreckung unabhängiges Verfahren.
  2. Die Klausel ist die amtliche Bescheinigung der Vollstreckbarkeit.
  3. Das Klauselverfahren ist eine hoheitliche Tätigkeit zur Durchsetzung privater Rechte.
  4. Das Klauselverfahren ist ein Teil des Vollstreckungsverfahrens.
  5. Die Klausel wird ausschließlich für rechtskräftige Urteile erteilt.
  1. Ob ein in Deutschland zugelassener Titel vorliegt.
  2. Ob der Titel bestimmt ist.
  3. Ob Vollstreckungsreife vorliegt.
  4. Ob das Urteil der materiellen Rechtslage entspricht.
  1. Der Urkundsbeamte
  2. Der Rechtspfleger
  3. Das Vollstreckungsgericht
  4. Das Grundbuchamt
  5. Das Prozessgericht erster Instanz
  1. Der Rechtspfleger
  2. Der Urkundsbeamte
  3. Das Vollstreckungsgericht
  4. Das Grundbuchamt
  5. Das Prozessgericht erster Instanz
  1. Titelübertragende Klausel
  2. Titelergänzende Klausel
  3. Titelverändernde Klausel
  4. Titelherbeiführende Klausel
  5. Titelvernichtende Klausel
  1. Klage gegen die Vollstreckungsklausel nach § 768 ZPO
  2. Gar nicht
  3. Erinnerung gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel nach § 732 ZPO
  4. Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO
  5. Erinnerung nach § 573 ZPO
  1. Erinnerung nach § 573 ZPO.
  2. Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO.
  3. Klage gegen die Vollstreckungsklausel nach § 768 ZPO.
  4. Erinnerung gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel nach § 732 ZPO.
  5. Gar nicht!
  1. Ob ein in Deutschland zugelassener Titel besteht.
  2. Ob der Titel bestimmt ist.
  3. Ob Vollstreckungsreife des Titels vorliegt.
  4. Ob der materiell-rechtlich qualifizierenden Umstände eingetreten sind.
  5. Ob der Anspruch materiell-rechtlich richtig ist.
  1. § 731 ZPO
  2. § 573 ZPO
  3. § 11 RPflG, 732 ZPO
  4. Analog § 767 ZPO

Dozent des Vortrages Grundlagen und Rechtsbehelfe des Klauselverfahrens

Prof. Dr. iur. Bernd Banke

Prof. Dr. iur. Bernd Banke

Prof. Bernd Banke, Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Reutlingen,

Lehrbeauftragter für Wirtschaftsethik an der Hochschule St. Gallen, Rechtsanwalt. Spezialgebiete Zwangsvollstreckung und Insolvenzrecht. Prof. Banke macht aus Frust mit dem Vollstreckungsrecht Lust an dieser komplizierten Materie.


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