Der strafprozessuale Deal (§ 257c StPO) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Der strafprozessuale Deal (§ 257c StPO)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Hauptverfahren“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Der strafprozessuale Deal (§ 257c StPO)
  • Gesetzliche Grundlage der strafprozessualen Verständigung, § 257c StPO
  • Voraussetzungen der Verständigung
  • Gegenstand der Verständigung, § 257c II S. 1 StPO
  • Geständnis
  • Fallbeispiel: Inhaltsleer
  • Falllösung: Inhaltsleer

Quiz zum Vortrag

  1. Der Deal ist seit dem Gesetz zur Regelung und der Verständigung im Strafverfahren zulässig.
  2. Der Deal ist seit der Einführung des § 257c StPO zulässig.
  3. Dea Deal im Strafprozess ist unzulässig.
  4. Die Zulässigkeit des Deals ist umstritten.
  1. Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft ist beteiligt.
  2. Der Verteidiger und der Angeklagte sind beteiligt.
  3. Nur der Richter und der Angeklagte sind beteiligt.
  1. Die Strafe kann eingegrenzt werden
  2. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kann Inhalt eines Deals sein.
  3. Verständigungen über den Schuldspruch sind zulässig.
  4. Die Vereinbarung eines bestimmten Strafmaßes ist zulässig.
  1. Es besteht eine Bindungswirkung für das Gericht.
  2. Die Bindungswirkung für das Gericht entfällt, wenn rechtlich oder tatsächlich bedeutsame Umstände übersehen worden sind.
  3. Es besteht unter allen Umständen eine Bindungswirkung für das Gericht. Abänderungen sind unter keinen Umständen möglich.
  4. Es besteht keine Bindungswirkung für das Gericht.

Dozent des Vortrages Der strafprozessuale Deal (§ 257c StPO)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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