Haftung für Verstöße gegen europäisches Gemeinschaftsrecht von RA Kai Renken

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Haftung für Verstöße gegen europäisches Gemeinschaftsrecht“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Allgemeines und spezielles Staatshaftungsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Haftung für Verstöße gegen europäisches Gemeinschaftsrecht
  • Prüfung von Haftungsansprüchen
  • Fallbeispiel: BGH »Brasserie du Pêcheur«
  • Falllösung: BGH »Brasserie du Pêcheur«

Quiz zum Vortrag

  1. Art. 4 III EUV
  2. § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG
  3. Völkerrechtliches Gewohnheitsrecht
  4. Art. 4 AEUV
  1. Die Richtlinien müssen dem Einzelnen bestimmbare Rechte zusprechen.
  2. Der Pflichtverstoß des Staates gegen die Richtlinie muss kausal für den Schaden sein.
  3. Der Bürger muss sich richtlinienkonform verhalten haben.
  4. Dem Mitgliedstaat war die Richtlinienumsetzung nicht aus politischen Gründen unmöglich.
  5. Dem Bürger würde unter nationalrechtlichen Bedingungen Rechtsschutz zustehen.
  1. Mitgliedstaaten und einzelne Individuen.
  2. Nur die Mitgliedstaaten.
  3. Nur einzelne Individuen (Unionsbürger).
  4. Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs).

Dozent des Vortrages Haftung für Verstöße gegen europäisches Gemeinschaftsrecht

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0