Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II S. 1 GG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II S. 1 GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Grundrechte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Persönlicher und sachlicher Schutzbereich
  • Schranken aufgrund eines Gesetzes
  • Definition: Untermaßverbot – BVerfGE 88, 203 (254 ff.)
  • Fallbeispiel: Die Liquorentnahme

Quiz zum Vortrag

  1. lebende natürliche Personen
  2. ungeborenes Leben
  3. juristische Personen
  4. hirn-, aber noch nicht herztote natürliche Personen
  1. Das Leben
  2. Die Körperliche Unversehrtheit
  3. Die Verfügung über das eigene Leben (bspw. durch Selbstmord)
  4. Das allgemeine Wohlbefinden
  1. ... Grundrechte."
  2. ... Menschenrechte."
  3. ...staatlichen Gewalt."
  4. ...menschlichen Handlungen."
  1. Das Grundrecht steht unter allgemeinem Gesetzesvorbehalt.
  2. Das Grundrecht ist geschützt vor jeglichen Einschränkungen.
  3. Das Grundrecht ist nur durch kollidierendes Verfassungsrecht einschränkbar.
  4. Das Grundrecht darf nur durch strafgesetzliche Regelungen oder aufgrund solcher Regelungen eingeschränkt werden.

Dozent des Vortrages Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II S. 1 GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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