Der Vortrag „Gläubigerverzug (§ 293 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Leistungsstörungsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche Möglichkeiten hat der Leistungsschuldner?
Sind in § 295 Alternativen enthalten? Wenn ja, wie viele?
Wann endet der Gläubigerverzug bei einem nach § 296 entbehrlichen Angebot?
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