Geschäftsführung ohne Auftrag 2: Geschäftsanmaßung & Echte berechtige GoA von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Geschäftsführung ohne Auftrag 2: Geschäftsanmaßung & Echte berechtige GoA“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Schuldrecht Besonderer Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Geschäftsführung ohne Auftrag 2
  • 1. Einzelheiten: Unechte GoA, Geschäftsanmaßung
  • 1.1 Beispielsfall
  • 1.1.1 Anspruch auf Herausgabe
  • 1.1.2 Anspruch auf Schadensersatz
  • 1.1.3 Anspruch auf Aufwendungsersatz
  • 2. Einzelheiten: Echte berechtigte GoA
  • 2.1 Beispielsfall
  • 2.1.1 Anspruch auf Herausgabe
  • 2.1.2 Anspruch auf Schadensersatz?!

Quiz zum Vortrag

  1. Einen Schadensersatzanspruch.
  2. Einen Nutzungsersatzanspruch.
  3. Einen Aufwendungsersatzanspruch.
  4. Einen Verwendungsersatzanspruch.
  1. Ein Anspruch des Geschäftsherren auf Herausgabe, §§ 687 II, 681, 2, 667 BGB.
  2. Ein Anspruch des Geschäftsherren auf Schadensersatz, §§ 687 II, 678 BGB.
  3. Ein Anspruch des Geschäftsführers auf Aufwendungsersatz, §§ 687 II 2, 684,1, 812 ff BGB.
  4. Ein Anspruch des Geschäftsführers auf Aufwendungsersatz, §§ 687 II 2, 684 ,1, 683 BGB.
  1. Unkenntnis vom Tätigwerden im fremden Rechtskreis.
  2. Ein Tätigwerden im fremden Rechtskreis.
  3. Fehlender Fremdgeschäftsführungswille.
  4. Bewusstes Handeln gegen den Willen des Geschäftsherren.
  1. §§ 280 ff BGB.
  2. §§ 687 II, 678 BGB.
  3. § 678 BGB.
  4. § 680 BGB.
  5. § 680 analog BGB.
  1. Der gute Geschäftsführer soll privilegiert werden.
  2. Eine Person, die sich gegen den Willen einer anderen Person in deren Rechtskreis einmischt soll schlechter gestellt werden.
  3. Der Geschäftsführer, der nicht weiß, dass er im fremden Rechtskreis tätig wird, soll privilegiert werden.
  4. Der Geschäftsführer, der nicht weiß, dass er im fremden Rechtskreis tätig wird, soll schlechter gestellt werden.

Dozent des Vortrages Geschäftsführung ohne Auftrag 2: Geschäftsanmaßung & Echte berechtige GoA

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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