Der Vortrag „Der Gefahrenbegriff (§ 17 ASOG Bln)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Einführung in das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wann liegt eine Gefahr vor ?
Nach welchem Kriterium lässt sich die Schädigungswahrscheinlichkeit bestimmen ?
Wann ist von einer konkreten Gefahr zu sprechen ?
Was ist die Voraussetzung für das polizei- und ordnungsbehördliche Handeln ?
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