Einführung Familienrecht (§§ 1297 ff. BGB) von RA Mario Kraatz

Über den Vortrag

Der Vortrag „Einführung Familienrecht (§§ 1297 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Familienrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Einführung Familienrecht
  • Grundsätze von Ehe und Familie im Grundgesetz
  • Bürgerliche Ehe
  • Fallbeispiel: Die unwillige Ehefrau
  • Fallbeispiel – Lösung

Quiz zum Vortrag

  1. Ehe
  2. Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  3. Gemeinsame Elternschaft
  4. Eingetragene Lebenspartnerschaft
  1. Es sind die Regelungen des allgemeinen Zivilrechts anwendbar.
  2. Sie fällt nicht in den Schutzbereich des Art. 6 GG.
  3. Sie ist in den §§ 1297 ff. BGB abschließend geregelt.
  4. Die Regelungen des BGB über die Ehe sind bis auf wenige Ausnahmen analog anwendbar.
  1. Aus einem Arbeitsvertrag.
  2. Aus dem Wegfall der Geschäftsgrundlage.
  3. Aus dem Bereicherungsrecht.
  4. Aus den § 1373 ff. BGB analog.
  5. Aus den § 1373 ff. BGB.
  1. Zwischen Mann und Frau muss ein Vertrag geschlossen werden.
  2. Es muss ein Standesbeamter mitwirken.
  3. Beide Parteien müssen höchstpersönlich anwesend sein.
  4. Die Eheschließung darf nicht unter Bedingungen erfolgen.
  5. Die Parteien müssen wirksam vertreten sein.
  1. Die Anmeldung beim zuständigen Standesamt.
  2. Die übereinstimmenden Willenserklärungen von Mann und Frau.
  3. Die Benennung von Trauzeugen.
  4. Die Eheschließung durch den Pfarrer.
  5. Die Eintragung der Ehe.
  1. Geschäftsunfähigkeit
  2. Eheunmündigkeit
  3. Bereits bestehende Ehe
  4. Eheunwürdigkeit
  5. Bestehendes Verwandtschaftsverhältnis

Dozent des Vortrages Einführung Familienrecht (§§ 1297 ff. BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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