Die Zeugenvernehmung (§§ 68 ff. StPO) von RA Stefan Koslowski

Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Zeugenvernehmung (§§ 68 ff. StPO)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen | von Lilien & Kraatz | Studio-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Zeugenvernehmung (§§ 68 ff. StPO)
  • Inhalt der Belehrung
  • Das Opfer als Zeuge
  • Fallbeispiel: Nummer 5 sieht anders aus
  • Falllösung: Nummer 5 sieht anders aus

Quiz zum Vortrag

  1. Der Zeuge wird zuerst belehrt.
  2. im Anschluss an die Belehrung erfolgt eine Befragung zur Person.
  3. Im Anschluss an die Befragung wird der Zeuge zur Sache befragt.
  4. Der Zeuge wird direkt zur Person und zur Sache befragt, eine Belehrung findet nicht statt.
  5. Jeder Zeuge wird am Ende der Zeugenbefragung vereidigt.
  1. Der Zeuge nennt Vor- und Nachname.
  2. Der Zeuge wird nach seinem Alter gefragt.
  3. Der Zeuge wird nach seinem Beruf gemacht.
  4. Amtsinhaber müssen keine Angaben zur Person machen, da diese bekannt sind.
  5. Der Zeuge muss Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen machen.
  1. Zuerst gibt der Zeuge einen zusammenhängenden Bericht seiner Wahrnehmungen ab.
  2. Der Zeuge beantwortet konkrete Fragen, nachdem er einen zusammenhängenden Bericht abgegeben hat.
  3. Dem Zeugen werden sofort konkrete Fragen gestellt, um so genau die Informationen zu erhalten, auf die es ankommt.
  4. Die Vernehmung besteht allein aus einem Bericht seiner Wahrnehmungen, eine weitere Befragung zu konkreten Einzelheiten ist nicht zulässig.
  1. Der Zeuge wird vereidigt, wenn seine Aussage von ausschlaggebender Bedeutung ist.
  2. Der Zeuge wird vereidigt, wenn dies zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Aussage notwendig ist.
  3. Jeder Zeuge wird am Ende jeder Befragung vereidigt.
  4. Der Zeuge wird nur vereidigt, wenn er mit seiner Aussage einen Tatverdächtigen belastet.

Dozent des Vortrages Die Zeugenvernehmung (§§ 68 ff. StPO)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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