Die Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 III S. 2 GG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 III S. 2 GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen | von Lilien & Kraatz | Studio-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Persönlicher Schutzbereich
  • Definition: Wissenschaftsfreiheit, Forschung und Lehre
  • Schranken
  • Fallbeispiel: Wissenschaftsfreiheit

Quiz zum Vortrag

  1. Jeder, der eigenverantwortlich in wissenschaftlicher Weise tätig ist oder werden will.
  2. Alle natürlichen und juristischen Personen.
  3. Alle deutschen Staatsbürger.
  4. Nur natürliche Personen.
  1. Wissenschaft, Lehre und Forschung
  2. Wissenschaft, Lehre und Bildung
  3. Wissenschaft, Technik und Forschung
  4. Wissenschaft, Weiterbildung und Aktualisierung
  1. Die sog. verfassungsimmanenten Schranken
  2. Art. 5 II GG als sog. qualifizierter Gesetzesvorbehalt
  3. Der sog. allgemeine Gesetzesvorbehalt
  4. Es gibt keinen Schrankenvorbehalt hierfür

Dozent des Vortrages Die Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 III S. 2 GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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