Die Bedeutung des Widerspruchsverfahrens (§ 69 VwGO) von RA Kai Renken

Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Bedeutung des Widerspruchsverfahrens (§ 69 VwGO)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen | von Lilien & Kraatz | Studio-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Bedeutung des Widerspruchsverfahrens
  • Abgrenzungen des Widerspruchs
  • Funktion & Kennzeichen des Widerspruchsverfahrens
  • Bedeutung des Widerspruchsverfahrens
  • Statthaftigkeit des Widerspruchsverfahrens
  • Entbehrlichkeit und Funktion des Widerspruchs
  • Fallbeispiel: Mensch, ärgere dich nicht!

Quiz zum Vortrag

  1. In der VwGO
  2. In den VwVfGe von Bund und Ländern
  3. In den AG-VwGO der Länder
  4. im BVerfGG
  1. Der Widerspruch hat einen Devolutiv- und Suspensiveffekt.
  2. Das Widerspruchsverfahren ist ein außergerichtlicher Rechtsbehelf.
  3. Das Widerspruchsverfahren ist verwaltungsprozessuale Sachentscheidungsvoraussetzung für bestimmte Klagearten.
  4. Das Widerspruchsverfahren ist der einzige Rechtsbehelf, der mehrfach und ohne das Vorliegen einer eigenen Beschwer erhoben werden kann.
  1. Das Widerspruchsverfahren bietet dem Bürger einen zusätzlichen Rechtsschutz.
  2. Das Widerspruchsverfahren dient der Selbstkontrolle der Verwaltung.
  3. Das Widerspruchsverfahren dient der Entlastung der Gerichte.
  4. Das Widerspruchsverfahren dient der Selbstkontrolle der Legislative.
  1. Der Widerspruch ist form- und fristgebunden.
  2. Mit einem WIderspruch wird der sachliche Inhalt einer Verwaltungsmaßnahme gerügt.
  3. Bei einem Widerspruch ist das Vorliegen eigener materieller Beschwer nicht erforderlich.
  4. Mit einem WIderspruch wird das persönliche Verhalten eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes gerügt.

Dozent des Vortrages Die Bedeutung des Widerspruchsverfahrens (§ 69 VwGO)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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