Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes (Art. 20 III GG) von RA Kai Renken

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes (Art. 20 III GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen | von Lilien & Kraatz | Studio-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes
  • Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes
  • Regelungsermächtigung
  • Fallbeispiel: Neuer Unterricht
  • Falllösung: Neuer Unterricht

Quiz zum Vortrag

  1. Bindung der Exekutive an das Gesetz.
  2. Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für Entscheidungen und Regelungen der Verwaltung.
  3. Bindung der Richter an Vorgehen der Execuktive.
  4. Hirarchie der Verwaltungsnormen.
  1. Art. 20 III GG
  2. Art. 20 II GG
  3. § 1 VwVfG
  4. Art. 19 GG
  1. Die wesentlichen Entscheidungen, die das Verhältnis zwischen Bürger und Staat definieren, müssen vom Parlament getroffen werden.
  2. Die Exekutive darf im Wesentlichen nicht tätig werden ohne gesetzliche Grundlage.
  3. Dem Wesen nach ist die BRD ein Verwaltungsstaat.
  4. Im Wesentlichen darf die Exekutive nicht ohne zu Grunde liegenden Akt der Judikative tätig werden.
  1. Prinzips von der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.
  2. Rechtsstaatsprinzips.
  3. Demokratieprinzips.
  4. Prinzips der Gewaltenteilung.
  1. Entscheidungen und Regelungen der Verwaltung, welche Eingriffe in Freiheit oder Eigentum zum Gegenstand haben, einer gesetzlichen Ermächtigung bedürfen.
  2. die Exekutive bei jeder Initiative ausnahmslos an das Gesetz gebunden ist.
  3. die Exekutive ausschließlich an die Normen des Grundgesetzes gebunden ist.
  4. Entscheidungen der Verwaltung der Gerichtlichen Überprüfung unterliegen.

Dozent des Vortrages Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes (Art. 20 III GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0